Bezirksregierung
Köln

Informationen über die Gesundheitsfachberufe Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent bzw. Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent

Die Bezirksregierung Köln ist für die Durchführung der Ausbildung und die staatliche Anerkennung von Ausbildungsschulen für Anästhesietechnische bzw. Operationstechnische Assistenz zuständig.

Mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Gesetz über die Berufe der Anästhesie-technischen Assistentinnen und Assistenten und Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten (ATA-OTA-G) sowie der zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getretenen Ausbildungs-und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) erfolgte eine umfassende Re-form und erstmalige bundesgesetzliche Regelung dieser 3-jährigen Ausbildungen.

Die Ausbildung zur/zum Anästhesietechnischen Assistentin und Assistenten und zur/zum Operationstechnischen Assistentin und Assistenten umfasst:

  • theoretischer und praktischer Unterricht mit einem Umfang von mindestens 2100 Stunden an einer staatlich anerkannten Schule,
  • eine praktische Ausbildung in ambulanten oder stationären Einrichtungen mit einem Umfang von mindestens 2500 Stunden
  • sowie ein Pflegepraktikum im ambulanten oder stationären Versorgungsbereich mit einem Umfang von 120 Stunden.

Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten und Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten, die vor dem 1. Januar 2022 die Ausbildung auf der Grundlage der DKG-Empfehlungen oder einer der weiteren in § 69 Abs. 1 ATA-OTA-G genannten Bestimmungen begonnen haben, schließen diese nach Übergangs- und Bestandsschutzregelungen ab. Die Ausbildung wird in diesem Fall nach den bisherigen Regelungen absolviert. Wurde die Ausbildung in einem der beiden Berufe vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen bzw. nach den alten Regelungen abgeschlossen, kann ein Antrag auf die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Anästhesietechnische*r Assistent*in bzw. Operationstechnische*r Assistent*in beantragt werden.

Die Zuständigkeit für dieses Antragsverfahren richtet sich nach dem Standort der Ausbildungsschule. Dem entsprechend ist die Bezirksregierung Köln zuständig für die Ausstellung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, wenn die Ausbildung erfolgreich an einer Schule im Regierungsbezirk Köln abgeschlossen wurde.

Darüber hinaus ist die Bezirksregierung Köln die zuständige Behörde für die staatliche Anerkennung der Ausbildungsschulen und die Durchführung dieser Ausbildungen. Dies umfasst z.B. den Zugang zur Ausbildung, Entscheidungen über Anträge auf Verkürzung der Ausbildung sowie die Durchführung der staatlichen Prüfung.

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24, (siehe Link) zuständig.