Bezirksregierung
Köln

Informationen über den Gesundheitsfachberuf Logopädin / Logopäde

Die Bezirksregierung Köln ist für die staatliche Anerkennung von Logopädieschulen zuständig. Sie finden hier Informationen über die Ausbildung und über die staatlich anerkannten Ausbildungsschulen im Regierungsbezirk Köln.

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung von Logopädieschulen zuständig. Für die Abnahme der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Berufserlaubnis liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Unteren Gesundheitsbehörde.

Wenn Sie die Gründung einer Logopädieschule beabsichtigen, finden Sie hier den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für eine Schulgenehmigung darstellt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt Schulgründung.

Die Ausbildung zur Logopädin / zum Logopäden beinhaltet im Wesentlichen die logopädische Diagnose und Therapie von Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechablaufs sowie von damit verbundenen Hörstörungen bei Patientinnen/Patienten aller Altersgruppen nach ärztlicher Verordnung, Befunderhebung, Befunddokumentation, Therapieplanung, Einzel- und Gruppentherapie, Beratung von Patientinnen/Patienten (und ihren Angehörigen) mit Kommunikationsstörungen, Mitwirkung bei der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung sowie doe Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten und therapeutischen Teams.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Ambulante Praxen, ärztliche Fachpraxen, Förderkindertagesstätten und -schulen, Kliniken und Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Sprachheilschulen, Therapiezentren.

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildungsgänge sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen erteilen die jeweiligen Ausbildungsstätten.

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).