Bezirksregierung
Köln

Kataster und Vermessung

Im Rahmen des amtlichen Vermessungswesens dienen Liegenschaftsvermessungen der Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Im Liegenschaftskataster werden alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das Landesgebiet aktuell dargestellt und beschrieben. Die zur Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderlichen Liegenschaftsvermessungen (z.B. Teilungs- , Grenz-, Gebäudeeinmessung,) unterliegen dabei gesetzlichen Regelungen und Erlassen.

Diese Vermessungen werden überwiegend von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/-innen aber auch von den Kreisen und kreisfreien Städten als Katasterbehörden wahrgenommen.

Weitere Informationen zur Ausführung von Liegenschaftsvermessungen (Ausführung und Auswertung) finden Sie im nebenstehenden Themenblock.

Ausführung von Liegenschaftsvermessungen

Zur Fortführung des Liegenschaftskatasters werden Liegenschaftsvermessungen auf der Grundlage des Erhebungserlasses durchgeführt.

Damit das Geobasisinformationssystem Liegenschaftskataster den Anforderungen der Nutzer/innen genügen kann, ist es notwendig, bereits die Datenerhebung im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen durch die Vorgabe von Standards zu normieren. Dazu definiert dieser Erlass die Qualität der zu erhebenden Geobasisdaten, den Umfang der Erhebung, die Dokumentation der Ergebnisse und die dabei anzuwendenden Verfahren.

Besondere Anforderungen können sich in Bodenbewegungsgebieten des rheinischen Braunkohlenreviers ergeben. Hierzu finden sich nachfolgend technische Vorgaben für das Vermessungsverfahren.

Auswertung von Liegenschaftsvermessungen

Die bei der Vermessung entstehenden Ergebnisse sind vor der Übernahme in das Liegenschaftskataster zu kontrollieren und auszuwerten.

Bei der Auswertung sind Parameter aus unterschiedlichen Messverfahren oder der verwendeten Hard- und Software zu berücksichtigen. Des Weiteren müssen bestehende Messungenauigkeiten, welche grundsätzlich jeder Messung anhaften, bewertet werden.

Je komplexer Fortführungsvermessungen im Liegenschaftskataster sind, desto schwieriger ist es, die erhobenen Messdaten mathematisch zu kontrollieren. Um diese sogenannte Kontrolliertheit der Messdaten zu überprüfen, sind standardisierte Ausgleichungsverfahren notwendig.

Zu prinzipiellen Arbeits- und Verfahrensweisen können nachstehende Informationen und allgemeine Arbeitsanleitungen abgerufen werden.