Abgeschlossene und laufende Regionalplanverfahren
In Regionalplänen legt der Regionalrat als Träger der Planung Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen. Gemäß Raumordnungsgesetz sind Regionalpläne mit der Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung sowie im Falle einer durchgeführten Umweltprüfung mit der zusammenfassenden Erklärung im Internet zu veröffentlichen und bereitzuhalten. Dies gilt auch bei Änderungsverfahren für Regionalpläne.
Unter "Navigation" finden Sie eine Übersicht der laufenden und abgeschlossenen Regionalplanverfahren mit entsprechenden Unterlagen.
Darüber hinaus ist im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln, eine Einsichtnahme in die vorgenannten und zum Download bereitgehaltenen Planunterlagen möglich. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0221/147-2032 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an dezernat32[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (dezernat32@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) gebeten.