Bezirksregierung
Köln

Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln: Reisekosten

Für dienstlich veranlasste Reisen erhalten die Beschäftigten der Bezirksregierung Köln eine Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG). 

Vor Beginn der Dienstreise muss eine Dienstreisegenehmigung vorliegen. Diese kann in Form einer Dauergenehmigung oder einer Einzelgenehmigung erteilt werden. 

Mehrtägige Dienstreisen erfordern häufig Übernachtungen am auswärtigen Geschäftsort (GO), das jeweilige Hotel ist vom Dienstreisenden selbst zu buchen und vor Ort zu begleichen, die Rechnung kann über den Reisekostenantrag geltend gemacht werden. (näheres Hotelbuchung) 

Die Erstattung von Reisekosten unterliegt einer Ausschlussfrist von 6 Monaten.

Dies bedeutet, dass der Antrag spätestens 6 Monate nach Beendigung der Dienstreise bei der Reisekostenstelle eingegangen sein muss. Maßgeblich sind hier der Eingangsstempel bzw. das Eingangsdatum Ihrer Mail.

 Die Anträge sind grundsätzlich per E-Mail an das Funktionspostfach zu senden. 

Lehrer, welche als Fachberater zu 100% zur Bezirksregierung Köln abgeordnet sind, rechnen ihre Dienstreisen über das Reisekostenformular für Mitarbeitende Bezirksregierung Köln ab (Fachberaterbescheinigung ist dem Antrag beizufügen).