Bezirksregierung
Köln

Pharmaberater:in

Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die in § 75 Absatz 2 AMG bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater:innen).

Die Sachkenntnis und damit die Befugnis als Pharmaberater:in tätig zu werden, besitzen automatisch (Hierzu ist kein Antrag erforderlich):

  1. Apotheker:innen oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin abgelegte Prüfung
  2. Apothekerassistent:innen sowie Personen mit einer abgeschlossene Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin (PTA, MTA, MTLA, MTRA, VMTA, BTA, CTA)
  3. Pharmareferent:innen
  4. Pharmazie- und Veterinär Ingenieur:innen

Darüber hinaus kann nach § 75 Abs. 3 AMG eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkannt werden, die einer der Ausbildungen in oben genannten Person mindestens gleichwertig ist.

Die Bezirksregierung Köln, Dezernat 24 - Arzneimittelüberwachung, 50606 Köln ist für Ihren Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit zuständig, wenn der Ort der Berufsausübung im Regierungsbezirk Köln liegt. Sollte der Ort der Berufsausübung noch nicht feststehen, richtet sich die Zuständigkeit hilfsweise nach dem Erstwohnsitz.

Die Beantragung ist online über den untenstehenden Link des Wirtschaftsserviceportal NRW möglich.

Alternativ senden Sie bitte Ihren Antrag per E-Mail an amg[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (amg@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) und hängen folgende Unterlagen im PDF-Format an:

  1. Formloser, unterschriebener Antrag auf Anerkennung gemäß § 75 Abs. 3 AMG inkl.
    1. Angaben zum Pharmazeutischen Unternehmer, bei dem Sie tätig werden möchten
    2. Bestätigung, dass noch kein Antrag zu Ihrer Person bei einer anderen Behörde vorliegt
  2. Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  3. Ablichtung des Personalausweises
  4. Lebenslauf
  5. Nachweise über die abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung (Zeugnisse, Diplome, Urkunden, Weiterbildungen, Zusatzqualifikationen etc.)