Die Bezirksregierung Köln erteilt eine behördliche Erlaubnis an Großhändler und Vermittler von Arzneimitteln und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Wer Großhandel mit Arzneimitteln (hierzu gehören auch Haut- und Händedesinfektionsmittel) berufs- oder gewerbsmäßig betreiben will, benötigt eine Großhandelserlaubnis gem. § 52a AMG. Zum pharmazeutischen Großhandel zählen die Beschaffung, Lagerung, die Abgabe und die Ausfuhr von Arzneimitteln. Die Erlaubnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung, dies gilt auch für Apotheken, die als pharmazeutischer Großhändler tätig werden wollen. Eine Großhandelserlaubnis kann nur dann erteilt werden, wenn bestimmte personelle und sächliche Voraussetzungen erfüllt werden.
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