Die Bezirksregierung Köln erteilt eine behördliche Erlaubnis an Großhändler und Vermittler von Arzneimitteln und überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Wer Großhandel mit Arzneimitteln (hierzu gehören auch Haut- und Händedesinfektionsmittel), Testsera, Testantigene berufs- oder gewerbsmäßig betreibt, benötigt eine Großhandelserlaubnis. Zum pharmazeutischen Großhandel zählen die Beschaffung, Lagerung, die Abgabe und die Ausfuhr von Arzneimitteln. Die Erlaubnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen: Apotheken, die als pharmazeutischer Großhändler tätig sein wollen, richten sich an die für sie zuständigen unteren Gesundheitsbehörden. Für alle anderen Unternehmen erfolgt die Antragstellung bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung. Eine Großhandelserlaubnis kann nur dann erteilt werden, wenn bestimmte personelle und sächliche Voraussetzungen erfüllt werden.
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