Bezirksregierung
Köln

Sportstättenbau

Im Rahmen der Sportförderung des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen von der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.

Der Antrag ist über die Bezirksregierung Köln an die Staatskanzlei zu stellen. Nach Zuweisung der Landesmittel betreut das Dezernat 48.05 das Zuwendungsverfahren als Bewilligungsbehörde.