Bezirksregierung
Köln

Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen, mit denen außergewöhnliche Gefahren von Menschen, Tieren, Umwelt und Infrastruktur abgewendet werden. Dazu gehören Einsätze zur Rettung und Unterstützung bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen wie beispielsweise großflächigen Stromausfällen. Der Katastrophenschutz ergänzt dabei die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung.

Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder. Im Verteidigungsfall ist der Bund für den sogenannten Zivilschutz zuständig, in dem dann auch die Katastrophenschutzeinheiten mitwirken.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind für die Umsetzung des Katastrophenschutzes nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) zuständig. Dabei wirken die folgenden Einheiten mit:

  • Die Feuerwehren sowie 
  • folgende Hilfsorganisationen:
  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
  • Malteser Hilfsdienst (MHD),
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH).

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) kann bei Bedarf ebenfalls zum Katastrophenschutz angefordert werden.

Zur Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte stellt das Land Einsatzfahrzeug und Ausrüstung zur Verfügung.

Die Bezirksregierung unterstützt und berät die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Köln in Fragen der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben und Konzeptionen des Landes NRW. Sie fungiert darüber hinaus als Aufsichtsbehörde über die unteren Katastrophenschutzbehörden und ist zuständig für die Überprüfung und Bewirtschaftung der landeseigenen Einsatzmittel.

Bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen koordiniert die Bezirksregierung die Anforderung und Heranführung von überörtlichen Einsatzkräften und aktiviert bei Bedarf einen eigenen Krisenstab.