Bezirksregierung
Köln

Rettungswesen

Die Bezirksregierung Köln führt in ihrem Regierungsbezirk die Sonderaufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften zu Belangen des Rettungswesens.

Der Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr ist in Nordrhein-Westfalen im Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) geregelt. Dort ist den Kreisen und kreisfreien Städte als Trägern des Rettungsdienstes die Aufgabe zugewiesen, die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. Hierzu stellen sie Bedarfspläne auf, in denen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, Einsatzbereiche, Anzahl und Typ der Krankenkraftwagen sowie Betriebs- und Eintreffzeiten festgelegt werden. Daneben sind die Kreisordnungsbehörden zuständig für Anträge von privaten Unternehmen, die, ohne am öffentlichen Rettungsdienst beteiligt zu sein, Notfallrettung oder Krankentransport betreiben wollen.

Die Bezirksregierung hat das für die Gesetzesüberwachung erforderliche Informations-, Überprüfungs- und Weisungsrecht.

Des Weiteren ist die Bezirksregierung zuständig für die staatliche Anerkennung und Überwachung von Schulen für Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Rettungshelfer sowie für die Genehmigung von Ausbildungsplänen für Rettungssanitäter- und Rettungshelferlehrgänge.

Antragsunterlagen sind auf Anfrage erhältlich.

Weiterhin stellt Ihnen die Bezirksregierung auf Anfrage eine Übersicht über die im Regierungsbezirk Köln bereits anerkannten Schulen zur Verfügung. Informationen über die von den Kreisordnungsbehörden anerkannten Lehrrettungswachen sind dort erhältlich.

Gebühren

Dienstleistung / Produkt Gebühr
Anerkennung als Rettungsschule Die Verwaltungsgebühr für die Anerkennung als Rettungsschule beträgt derzeit 700 Euro.
Gebührenermäßigung Eine etwaige Gebührenermäßigung / -befreiung hängt vom Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 6-8 und 15 GebG NRW ab.