Bezirksregierung
Köln

Umbau von Knotenpunkten (Aachener Straße und Stolberger Straße) im Zuge der Militärringstraße (L34) auf dem Gebiet der Stadt Köln

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Stadt Köln Bezirksregierung Köln
  • Die Vorhabenträgerin Stadt Köln beantragte 2015 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
  • Die Offenlage der Planunterlagen fand in der Zeit vom 31.08.2016 bis 30.09.2016 bei der Stadt Köln statt, die Einwendungsfrist endete am 14.10.2016
  • Aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen waren Planänderungen (Deckblatt) seitens der Vorhabenträgerin notwendig
  • Die Offenlage der Deckblatt-Planunterlagen fand bei der Stadt Köln in der Zeit vom 01.09.2020 bis 30.09.2020 statt; die Einwendungsfrist gegen die Planänderungen endete am 14.10.2020
  • In Anbetracht der COVID-19-Pandemie, der hierzu geltenden Coronaschutzverordnung NRW, den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen und zum Schutz der Gesundheit der Beteiligten sah die Bezirksregierung Köln vor der Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 38 Abs. 8 StrWG NW, § 5 Abs. 1 PlanSiG ab
  • Die Einwender und Träger öffentlicher Belange erhielten die Möglichkeit sich zu der Stellungnahme der Vorhabenträgerin zur Ihrer Einwendung schriftlich bis zum 01.04.2022 (einschließlich) zu äußern
  • Mit Datum vom 30.08.2024 hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben entschieden und den Planfeststellungsbeschluss erlassen
  • Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt
  • Die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit den Planunterlagen erfolgte bei der Stadt Köln in der Zeit vom 23.09.2024 bis zum 07.10.2024 einschließlich                     
  • Die Planunterlagen standen in der Zeit vom 23.09.2024 bis zum 07.10.2024 (einschließlich) auf dieser Internetseite unter Downloads zur Einsichtnahme zur Verfügung
  • Mit dem Ende der Auslegung gilt der Planfeststellungsbeschluss den übrigen Betroffenen als zugestellt
  • Gegen den Planfeststellungsbeschluss konnte bis einschließlich 07.11.2024 Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden
  • Der Beschluss ist bestandskräftig