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Antragstellerin/Vorhabenträgerin |
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
Stadt Köln |
Bezirksregierung Köln |
- die Vorhabenträgerin Stadt Köln hat die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
- die Offenlage der Planunterlagen fand in der Zeit vom 31.08.2016 bis 30.09.2016 bei der Stadt Köln statt, die Einwendungsfrist endete am 14.10.2016
- aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen waren Planänderungen (Deckblatt) seitens der Vorhabenträgerin notwendig
- die Offenlage der Deckblatt-Planunterlagen fand bei der Stadt Köln in der Zeit vom 01.09.2020 bis 30.09.2020 statt; die Einwendungsfrist gegen die Planänderungen endete am 14.10.2020
- die Stellungnahme der Vorhabenträgerin (Synopse) zu den Einwendungen und Stellungnahmen wurden an die Einwender, sowie an die Träger öffentlicher Belange zugesandt
- in Anbetracht der aktuellen COVID-19-Pandemie, der hierzu geltenden Coronaschutzverordnung NRW, den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen und zum Schutz der Gesundheit der Beteiligten sieht die Bezirksregierung Köln vor der Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 38 Abs. 8 StrWG NW, § 5 Abs. 1 PlanSiG ab
- die Einwender und Träger öffentlicher Belange erhalten die Möglichkeit sich zu der Stellungnahme der Vorhabenträgerin zur Ihrer Einwendung schriftlich bis zum 01.04.2022 (einschließlich) zu äußern
- die aktuellen Planunterlagen können bis einschließlich Freitag, 01.04.2022 zur Einsichtnahme unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden
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