Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Landesbetrieb Straßenbau NRW | Bezirksregierung Köln |
- die Offenlage der Planunterlagen fand bei der Stadt Köln in der Zeit vom 03.09.2012 bis 02.10.2012 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 16.10.2012
- aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen waren Planänderungen (Deckblatt) notwendig
- die Offenlage der Deckblatt-Planunterlagen fand bei der Stadt Köln in der Zeit vom 09.05.2016 bis 08.06.2016 statt; damit endete die Einwendungsfrist gegen die Planänderungen am 22.06.2016
- mit dem Ende des Erörterungstermins am 21.06.2017 wurde auch die Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgeschlossen
- die Planfeststellungsbehörde hat mit Datum vom 23.04.2018 den Planfeststellungsbeschluss erlassen
- den am Verfahren Beteiligten wird der Planfeststellungsbeschluss unmittelbar zugestellt
- die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte zusammen mit den festgestellten Planunterlagen bei der Stadt Köln in der Zeit vom 02.05.2018 bis zum 16.05.2018
- derzeit sind zwei Klageverfahren beim Oberverwaltungsgericht anhängig