Einschließlich des 6-streifigen Ausbaus der A3 bis zur Anschlussstelle Dinslaken und der 4-streifigen Erweiterung der Richtungsfahrbahnen der A2 Richtung Köln und Hannover bis zur Anschlussstelle Oberhausen-Königshardt.
Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ruhr, Haus Essen | Bezirksregierung Köln |
- mit Schreiben vom 26.02.2020 hat der Vorhabenträger die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
- das Planfeststellungsverfahren einschließlich der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des eigentlichen Baubereichs erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Oberhausen, Gemarkung Sterkrade, Sterkrade-Nord und Osterfeld, der Stadt Dinslaken, Gemarkung Hiesfeld und der Gemeine Hünxe, Gemarkung Bruckhausen
- in Anbetracht der aktuellen COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG)
- maßgeblich ist daher der Inhalt der in digitaler Form auf dieser Internetseite veröffentlichten Planunterlagen
- als zusätzliches Informationsangebot lagen die Papierfassungen der Planunterlagen in den Städten Oberhausen und Dinslaken und der Gemeinde Hünxe aus
- die Planunterlagen standen in der Zeit von Montag, 22.06.2020 bis einschließlich Dienstag, 21.07.2020 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
- die Einwendungsfrist endete am 21.08.2020
- der Vorhabenträger hat die Einwendungen und Stellungnahmen zur Prüfung und Gegenäußerung erhalten
- sobald diese der Bezirksregierung vorliegen, wird über den Zeitpunkt des Erörterungstermins entschieden
- die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwenderinnen und Einwender werden hierzu - ggf. durch öffentliche Bekanntmachung - eingeladen
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