Erfahren Sie mehr über Planfeststellungsverfahren für Straßen bei der Bezirksregierung Köln und über den aktuellen Stand laufender Planfeststellungsverfahren oder sehen Sie sich die Planunterlagen einzelner Vorhaben an.
Der Neu- und Ausbau von Bundesstraßen und Autobahnen richtet sich nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen ist das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zugrunde zu legen. Neben diesen Gesetzen gilt zudem das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG). Hinweise geben auch die vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Richtlinien für die Planfeststellung. Diese wurden zu großen Teilen vom Landesverkehrsministerium auch für die Landes- und Kreisstraßen übernommen. Für diese Planfeststellungsverfahren ist die Bezirksregierung Köln sowohl die zuständige Anhörungs- als auch Planfeststellungsbehörde.