Bezirksregierung
Köln

8-streifiger Ausbau der A 59 zwischen dem AD St. Augustin-West und dem AD Bonn-Nordost Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, Außenstelle Köln Bezirksregierung Köln
  • mit Schreiben vom 13.01.2016 hat der Vorhabenträger die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
  • das Planfeststellungsverfahren einschließlich der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des eigentlichen Baubereichs erstreckt sich über die Gebiete der Stadt Bonn und Sankt-Augustin
  • im Jahr 2019 wurde das 1. Deckblatt veröffentlicht
  • mit Schreiben vom 27.04.2022 wurde das 2. Deckblatt eingereicht
  • die entsprechenden Unterlagen standen in der Zeit vom 15.08.2022 bis zum 14.09.2022 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
  • Die erneute Bekanntmachung war aufgrund eines redaktionellen Fehlers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die bislang in diesem Verfahren vorgebrachten Einwendungen vollumfänglich Berücksichtigung finden.
  • in Anbetracht der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG)
  • maßgeblich war daher der Inhalt der in digitaler Form auf dieser Internetseite veröffentlichten Planunterlagen
  • die Planunterlagen standen in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
  • als zusätzliches Informationsangebot lag die Papierfassung der Planunterlagen in den Städten Bonn und Sankt-Augustin aus 
  • Einwendungen konnten bis einschließlich 22.03.2023 bei der Bezirksregierung Köln oder den Städten Bonn und Sankt-Augustin erhoben werden
  • Da von der Antragstellerin noch ein Fachbeitrag „Klimaschutz“ erstellt werden musste, der aufgrund des neuen § 13 Klimaschutzgesetz erforderlich geworden ist, erfolgt eine Offenlage dieses Fachbeitrages
  • Mit Schreiben vom 18.12.2024 legte die Vorhabenträgerin den Fachbeitrag Klimaschutz als Erweiterung der 2. Deckblattunterlagen vor
  • Die Unterlagen sind in der Zeit vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich in Papierform und auf den Internetseiten der Städte Bonn und Sankt Augustin sowie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln und dem UVP-Portal offengelegt
  • Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025
  • Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem Bekanntmachungstext oder unter Bekanntmachungen der Bezirksregierung Köln