Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, Außenstelle Köln | Bezirksregierung Köln |
- mit Schreiben vom 13.01.2016 hat der Vorhabenträger die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
- das Planfeststellungsverfahren einschließlich der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des eigentlichen Baubereichs erstreckt sich über die Gebiete der Stadt Bonn und Sankt-Augustin
- im Jahr 2019 wurde das 1. Deckblatt veröffentlicht
- mit Schreiben vom 27.04.2022 wurde das 2. Deckblatt eingereicht
- die entsprechenden Unterlagen standen in der Zeit vom 15.08.2022 bis zum 14.09.2022 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
- Die erneute Bekanntmachung war aufgrund eines redaktionellen Fehlers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die bislang in diesem Verfahren vorgebrachten Einwendungen vollumfänglich Berücksichtigung finden.
- in Anbetracht der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG)
- maßgeblich war daher der Inhalt der in digitaler Form auf dieser Internetseite veröffentlichten Planunterlagen
- die Planunterlagen standen in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
- als zusätzliches Informationsangebot lag die Papierfassung der Planunterlagen in den Städten Bonn und Sankt-Augustin aus
- Einwendungen konnten bis einschließlich 22.03.2023 bei der Bezirksregierung Köln oder den Städten Bonn und Sankt-Augustin erhoben werden
- Da von der Antragstellerin noch ein Fachbeitrag „Klimaschutz“ erstellt werden musste, der aufgrund des neuen § 13 Klimaschutzgesetz erforderlich geworden ist, erfolgt demnächst eine Offenlage dieses Fachbeitrages