Bezirksregierung
Köln

8-streifiger Ausbau der A 59 zwischen dem AD St. Augustin-West und dem AD Bonn-Nordost Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, Außenstelle Köln Bezirksregierung Köln
  • mit Schreiben vom 13.01.2016 hat der Vorhabenträger die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
  • das Planfeststellungsverfahren einschließlich der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des eigentlichen Baubereichs erstreckt sich über die Gebiete der Stadt Bonn und Sankt-Augustin
  • im Jahr 2019 wurde das 1. Deckblatt veröffentlicht
  • mit Schreiben vom 27.04.2022 wurde das 2. Deckblatt eingereicht
  • die entsprechenden Unterlagen standen in der Zeit vom 15.08.2022 bis zum 14.09.2022 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
  • Die erneute Bekanntmachung war aufgrund eines redaktionellen Fehlers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die bislang in diesem Verfahren vorgebrachten Einwendungen vollumfänglich Berücksichtigung finden.
  • in Anbetracht der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Kontaktbeschränkungen erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG)
  • maßgeblich war daher der Inhalt der in digitaler Form auf dieser Internetseite veröffentlichten Planunterlagen
  • die Planunterlagen standen in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
  • als zusätzliches Informationsangebot lag die Papierfassung der Planunterlagen in den Städten Bonn und Sankt-Augustin aus 
  • Einwendungen konnten bis einschließlich 22.03.2023 bei der Bezirksregierung Köln oder den Städten Bonn und Sankt-Augustin erhoben werden
  • Da von der Antragstellerin noch ein Fachbeitrag „Klimaschutz“ erstellt werden musste, der aufgrund des neuen § 13 Klimaschutzgesetz erforderlich geworden ist, erfolgt demnächst eine Offenlage dieses Fachbeitrages