Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Landesbetrieb Straßenbau NRW | Bezirksregierung Köln |
- mit Schreiben vom 30.10.2015 hat die Vorhabenträgerin die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
- die Offenlage der Planunterlagen fand in den Städten Leverkusen und Köln in der Zeit vom 23.11.2015 bis 05.01.2016 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 19.01.2016
- die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden vom 04.07.2016 bis zum 08.07.2016 mit den Einwenderinnen und Einwendern sowie den Trägern öffentlicher Belange in der Stadthalle Köln-Mülheim erörtert
- mit Datum vom 10.11.2016 hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben entschieden und den Planfeststellungsbeschluss erlassen
- da mehr als 50 Zustellungen nach § 74 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vorzunehmen wären, werden diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
- mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zu-gestellt
- die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses mit den festgestellten Planunterlagen erfolgt in den Städten Köln, Leverkusen und Monheim in der Zeit vom 24.11.2016 bis zum 08.12.2016
- der Inhalt der entsprechenden Bekanntmachungen, der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen stehen Ihnen hier ab dem 21.11.2016 bzw. 24.11.2016 zur Verfügung
- bis zum Ablauf der Einwendungsfrist kann eine gedruckte Ausgabe des Planfeststellungsbeschlusses schriftlich beantragt werden
- bis einschließlich zum 09.01.2016 konnte gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden
- beim Bundesverwaltungsgericht sind Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig
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