Bezirksregierung
Köln

Ausbau der A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Landesbetrieb Straßenbau NRW Bezirksregierung Köln
  • mit Schreiben vom 30.10.2015 hat die Vorhabenträgerin die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
  • die Offenlage der Planunterlagen fand in den Städten Leverkusen und Köln in der Zeit vom 23.11.2015 bis 05.01.2016 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 19.01.2016
  • die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden vom 04.07.2016 bis zum 08.07.2016 mit den Einwenderinnen und Einwendern sowie den Trägern öffentlicher Belange in der Stadthalle Köln-Mülheim erörtert
  • mit Datum vom 10.11.2016 hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben entschieden und den Planfeststellungsbeschluss erlassen
  • da mehr als 50 Zustellungen nach § 74 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vorzunehmen wären, werden diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
  • mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zu-gestellt
  • die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses mit den festgestellten Planunterlagen erfolgt in den Städten Köln, Leverkusen und Monheim in der Zeit vom 24.11.2016 bis zum 08.12.2016
  • der Inhalt der entsprechenden Bekanntmachungen, der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen stehen Ihnen hier ab dem 21.11.2016 bzw. 24.11.2016 zur Verfügung
  • bis zum Ablauf der Einwendungsfrist kann eine gedruckte Ausgabe des Planfeststellungsbeschlusses schriftlich beantragt werden
  • bis einschließlich zum 09.01.2016 konnte gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden
  • beim Bundesverwaltungsgericht sind Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig