Bonn von Bau - km 10+ 108 bis Bau - km 11+ 900 einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen; 2. Deckblatt
Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Autobahn GmbH des Bundes, Regionalniederlassung Rheinland, Außenstelle Euskirchen | Bezirksregierung Köln |
- mit Schreiben vom 10.08.2020 hatte der Vorhabenträger die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt
- das Planfeststellungsverfahren einschließlich der Kompensationsmaßnahmen außerhalb des eigentlichen Baubereichs erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Bonn, Gemarkung Endenich
- mit Schreiben vom 18.09.2023 legte der Vorhabenträger nunmehr ein 2. Deckblatt mit Änderungen zum Ursprungsantrag vor
- maßgeblich ist daher der Inhalt der in digitaler Form auf dieser Internetseite veröffentlichten Planunterlagen
- die Planunterlagen stehen bis einschließlich 08.12.2023 auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme zur Verfügung
- als zusätzliches Informationsangebot liegt die Papierfassung der Planunterlagen in der Stadt Bonn aus - die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie in der Bekanntmachung
- Einwendungen können bis einschließlich 08.01.2024 bei der Bezirksregierung Köln oder der Stadt Bonn erhoben werden
- Einwenderinnen und Einwender erhalten keine Eingangsbestätigung
- bitte beachten Sie den Bekanntmachungstext unter „weitere Informationen“
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