Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Landesbetrieb Straßenbau NRW | Bezirksregierung Köln |
- die Offenlage der Planunterlagen zum 3. Deckblatt fand in den betroffenen Kommunen in der Zeit vom 06.01.2003 bis 05.02.2003 statt
- die Einwendungsfrist endete damit am 05.03.2003
- Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin zur Gegenäußerung erhalten
- aufgrund der Einwendungen und Stellungnahmen sind Änderungen an der Planung notwendig
- auf Antrag der Vorhabenträgerin wurde dieses Planfeststellungsverfahren im Abschnitt von der AS Blankenheim (B 51) bis zur AS Lommersdorf (L 115z), Bau-km 21+214 bis 27+000, zum 05.11.2012 eingestellt (vgl. neues Planfeststellungsverfahren zum Neubau der A1 zwischen den Anschlussstellen Blankenheim und Lommersdorf)
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