Bezirksregierung
Köln

Radweg Neubau L 42 im Bereich Geilenkirchen Nirm bis Heinsberg Randerath

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Niederrhein Bezirksregierung Köln
  • mit Schreiben vom 24.02.2024 hat die Vorhabenträgerin die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
  • die Offenlage der Planunterlagen fand auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln sowie in den Städten Heinsberg und Geilenkirchen in der Zeit vom 02.05.2023 bis 01.06.2023 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 15.06.2023.
  • Die eingegangenen Einwendungen wurden am 22.02.2024 im nicht öffentlichen Erörterungstermin erörtert.
  • die Planfeststellungsbehörde hat mit Datum vom 05.08.2024 den Planfeststellungsbeschluss erlassen
  • den am Verfahren Beteiligten wird der Planfeststellungsbeschluss unmittelbar zugestellt
  • die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte zusammen mit den festgestellten Planunterlagen bei den Städten Heinsberg und Geilenkirchen in der Zeit vom 02.09.2024 bis zum 16.09.2024 
  • die Planunterlagen standen in der Zeit vom 02.09.2024 bis zum 16.09.2024 auf dieser Internetseite unter Downloads zur Einsichtnahme zur Verfügung
  • es sind keine Klagen eingegangen, der Planfeststellungsbeschluss ist nun rechtskräftig