Antragstellerin/Vorhabenträgerin | Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde |
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Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Niederrhein | Bezirksregierung Köln |
- mit Schreiben vom 24.02.2024 hat die Vorhabenträgerin die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
- die Offenlage der Planunterlagen fand auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln sowie in den Städten Heinsberg und Geilenkirchen in der Zeit vom 02.05.2023 bis 01.06.2023 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 15.06.2023.
- Die eingegangenen Einwendungen wurden am 22.02.2024 im nicht öffentlichen Erörterungstermin erörtert.
- die Planfeststellungsbehörde hat mit Datum vom 05.08.2024 den Planfeststellungsbeschluss erlassen
- den am Verfahren Beteiligten wird der Planfeststellungsbeschluss unmittelbar zugestellt
- die Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses erfolgte zusammen mit den festgestellten Planunterlagen bei den Städten Heinsberg und Geilenkirchen in der Zeit vom 02.09.2024 bis zum 16.09.2024
- die Planunterlagen standen in der Zeit vom 02.09.2024 bis zum 16.09.2024 auf dieser Internetseite unter Downloads zur Einsichtnahme zur Verfügung
- es sind keine Klagen eingegangen, der Planfeststellungsbeschluss ist nun rechtskräftig