Bezirksregierung
Köln

Radweg Neubau L 42 im Bereich Geilenkirchen Nirm bis Heinsberg Randerath

Antragstellerin/Vorhabenträgerin Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Niederrhein Bezirksregierung Köln
  • mit Schreiben vom 24.02.2023 hat die Vorhabenträgerin die die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
  • die Offenlage der Planunterlagen fand auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln sowie in den Städten Heinsberg und Geilenkirchen in der Zeit vom 02.05.2023 bis 01.06.2023 statt; damit endete die Einwendungsfrist am 15.06.2023.
  • Die eingegangenen Einwendungen wurden durch die Aufgabenträgerin als Synopse ausgearbeitet und werden Ende Februar 2024 im nicht öffentlichen Erörterungstermin erörtert.