Bezirksregierung
Köln

Braunkohlenplanung

Die Braunkohlenplanung sichert auf Ebene der Raumordnung und Landesplanung die Braunkohlenabbaugebiete sowie die Flächen, auf welche die umzusiedelnden Ortschaften verlegt werden sollen.

Die Braunkohlenplanung hat die Aufgabe die Herausforderungen und Raumnutzungskonflikte, die durch den Braunkohlenabbau hervorgerufen werden, in den Grundzügen zu lösen und eine geordnete räumliche Entwicklung sicherzustellen. Im Rheinischen Braunkohlerevier umfasst dies die drei Großtagebaue Garzweiler II, Inden und Hambach. Um die Gebiete des Braunkohlenabbaus und die erforderlichen Umsiedlungsstandorte raumordnerisch zu sichern, werden durch den Braunkohlenausschuss auf der Ebene der Raumordnung und Landesplanung sowie in Abstimmung mit der Regionalplanung Braunkohlenpläne aufgestellt. Durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung sichern Braunkohlenpläne Abbaugrenzen, Rekultivierungsflächen und -ziele sowie Umsiedlungsstandorte der drei Tagebaue raumordnerisch. Sie bilden eine wichtige Grundlage für nachgeordnete Planungsebenen und Fachplanungen, wie beispielsweise bergrechtliche Betriebsplangenehmigungsverfahren. Für die Erarbeitung und Genehmigung der Braunkohlenpläne ist ein förmliches Braunkohlenplanverfahren vorgeschrieben. Dieses Verfahren dient dem Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten.

Die planerische Rechtsgrundlage für die Aufstellung der Braunkohlenpläne bilden das Raumordnungsgesetz des Bundes und das Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Durch diese werden die Inhalte und Verfahrensabläufe der Braunkohlenplanung definiert.

Eine wichtige Grundlage für die Aufstellung von Braunkohlenplänen bilden darüber hinaus die energiepolitischen Ziele auf Bundes- und Landesebene. Dadurch werden wichtige Vorgaben für die Weiterführung und Ausgestaltung des Braunkohlenabbaus und der Braunkohlenverstromung getroffen.

Neue Rahmenbedingungen für die Braunkohlenplanung

Im Januar 2019 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) ihre Empfehlungen für den Ausstieg aus der Braukohlenverstromung in Deutschland vorgelegt. Als eine Folge daraus hat der Bund mit dem „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung“ (KVBG) vom 03.07.2021 einen frühzeitigen und geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenverstromung angeordnet.

Dies war die Grundlage der Leitentscheidung „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021. Diese zeigt einen Gestaltungsrahmen für die Herausforderungen des Ausstiegs aus der Braunkohleförderung und -verstromung auf. Mit der Leitentscheidung sollen die Herausforderungen des schrittweisen Kohleausstiegs in Nordrhein-Westfalen gestaltet und neue Entwicklungsperspektiven für das Rheinische Revier eröffnet werden.

Da die Zielsetzungen der neuen Leitentscheidung zu einer wesentlichen Veränderung der Grundannahmen gegenüber der bisherigen Tagebauplanung führen, müssen folgende Braunkohlenpläne angepasst werden:

  • Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1
  • Braunkohlenplan Garzweiler II
  • Braunkohlenplan Garzweiler II: Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung

Im Wesentlichen sind Verschiebungen der Abbaugrenzen und Anpassungen der Rekultivierungsziele erforderlich.

Für den Tagebau Inden kommt es dagegen aufgrund der neuen Leitentscheidung zu keinen wesentlichen Veränderungen der Grundannahmen, so dass der rechtsgültige Braunkohlenplan Inden II nicht neu angepasst werden muss.

Darüber hinaus ergibt sich für den Tagebau Hambach langfristig die Notwendigkeit eines Seeablaufs in Richtung Erft für den Zeitpunkt nach Erreichen des Zielwasserspiegels im Restsee Hambach. Die dafür erforderliche Trasse gilt es durch ein weiteres Braunkohlenplanverfahren frühzeitig raumordnerisch zu sichern.