Damit eine nachhaltige Bewältigung des Braunkohlenabbaus und die Einhaltung der in den Braunkohlenplänen festgelegten Zielen gegeben ist, bedarf es eines systematischen Monitorings der Auswirkungen der Tagebaue auf die Umgebung.
Dazu wird ein Beobachtungs- und Bewertungssystem aufgebaut, um die Auswirkungen der Tagebautätigkeit und die Wirksamkeit aller Gegenmaßnahmen kontrollieren und gegebenenfalls optimieren zu können.
Die durch das Monitoring gewonnen Informationen sind Grundlage für den Braunkohlenausschuss zur Entscheidung über die ordnungsgemäße Einhaltung des Braunkohlenplans.
Garzweiler II
Um die wasserwirtschaftlichen und ökologischen Ziele des Braunkohlenplans Garzweiler II einzuhalten, beauftragte der Braunkohlenausschuss 1995 die Regionalplanungsbehörde Köln ein wasserwirtschaftlich-ökologisches Monitoring auszugestalten. Damit wurde in Nordrhein-Westfalen erstmalig ein Monitoring zur Begleitung des Braunkohlenabbaus festgelegt.
Um der Einhaltung der rechtlich definierten Ziele gerecht zu werden, sieht der Braunkohlenplan die Einsetzung von einer großen Arbeitsgruppe, einer Entscheidungsgruppe und verschiedenen Facharbeitsgruppen vor. Die Arbeitsgruppen decken die Arbeitsfelder Grundwasser, Feuchtbiotope/Natur und Landschaft, Oberflächengewässer, Wasserversorgung, Abraumkippe und Restsee ab.
Mit speziell entwickelten Verfahren beobachten und bewerten die Facharbeitsgruppen die Einhaltung der Ziele. Die Beobachtung von Maßnahmen bzw. Anlagen dient zur Kontrolle der Wirksamkeit. Im Sinne eines Frühwarnsystems sollen dadurch ggf. negative Entwicklungen erkannt und das Risiko einer Schädigung der Schutzgüter vermindert werden.
Die hinsichtlich der Zieleinhaltungen aufbereiteten Beobachtungen und Ergebnisse werden der Entscheidungsgruppe vorgestellt. Diese bewertet abschließend die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der Ziele des Braunkohlenplans Garzweiler II. Hieran schließt sich die Berichterstattung an den Braunkohlenausschuss an.
Seit 1999 werden die Monitoringergebnisse in Jahresberichten zusammengestellt und veröffentlicht.
Hambach
Ziel des Monitoring Hambach ist es, ein systematisches Programm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Bewertung der wasserwirtschaftlich und ökologisch relevanten Aspekte als Folge des Braunkohlenabbaus zu etablieren. Es gilt Umweltstandards festzulegen, negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und das Risiko einer Schädigung potentieller Schutzgüter zu verhindern.
Die Organisation des Monitoring Hambach gliedert sich in eine Koordinierungs- und Entscheidungsgruppe (KEG), eine Arbeitsgruppe (AG) und in Unterarbeitsgruppen (UAG), um den rechtlich definierten Zielen gerecht zu werden. Die Unterarbeitsgruppen befassen sich mit den Themen Grundwasser, Oberflächengewässer, Feuchtgebiete sowie Natur und Landschaft, Wasserversorgung und den Tagebausee.
Die rechtliche Grundlage und das Erfordernis eines Monitorings ist im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum vom 2020 bis 2030 festgelegt. Auch im „Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes“ wird im Kapitel 4.1.6.4 der Aufbau eines Monitorings als Ziel festgelegt.
Die Monitoringergebnisse werden in Berichten für jeweils 2 Jahre zusammengestellt und veröffentlicht. Der erste Bericht fasst die Jahre 2022 und 2023 zusammen.
Inden
Das Monitoring Inden ist ein systematisches Programm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Steuerung der wasserwirtschaftlich und ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich des Tagebaus Inden. Die Grundlage des Monitorings ist im Rahmen der wasserrechtlichen Sümpfungserlaubnis für den Tagebau Inden festgelegt.
Um der Einhaltung der rechtlich definierten Ziele gerecht zu werden, wurde eine Arbeitsgruppe (AG) sowie eine Koordinierungs- und Entscheidungsgruppe (KEG) eingerichtet. Im Falle von anstehenden Entscheidungen, werden diese im Vorfeld angekündigt. Die fachlichen Themen werden bei Bedarf in adhoc-Unterarbeitsgruppen bearbeitet.
Durch das Monitoring werden die Arbeitsfelder Grundwasser, Feuchtgebiete/Natur und Landschaft, Oberflächengewässer und Wasserversorgung abgedeckt.
Im Sinne eines Frühwarnsystems sollen im Monitoring ggf. negative Entwicklungen erkannt und das Risiko einer Schädigung der Schutzgüter vermindert werden.
Die Monitoringergebnisse werden in Berichten für jeweils 2 Jahre zusammengestellt und veröffentlicht.
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