Bezirksregierung
Köln

Studiengebühren und Reisekosten

Notwendige Studiengebühren können längstens für die Dauer eines Jahres und maximal bis zu einer Höhe von 4.600 Euro geleistet werden.

Damit Studiengebühren berücksichtigt werden können, ist ein Nachweis über die persönlichen Bemühungen um einen Studiengebührenerlass vorzulegen. Dieser kann in Form entsprechender Angaben im unteren Abschnitt des „certificate of enrolment“ erbracht werden.

Zusätzlich kann ein Reisekostenzuschlag einmalig je Ausbildungsabschnitt in Höhe von 500 Euro gewährt werden. Hiervon entfallen 250 Euro auf die Hinreise zum Ausbildungsort und 250 Euro auf die Rückreise.