Bezirksregierung
Köln

Auslands-BAföG

Sachstand

Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Es kommt nicht darauf an, ob Unterlagen auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übersandt werden. Müssen fehlende Unterlagen angefordert werden, richtet sich die weitere Reihenfolge nach dem Eingangsdatum der nachgereichten Unterlagen, nicht mehr nach dem Antragsdatum. Bewilligungsbescheide werden in der Mitte und am Ende eines Monats anhand der Eingaben des Dezernates 49 maschinell erstellt und versandt. Der Eingabeschluss liegt jeweils etwas mehr als eine Woche vorher.

Der Bearbeitungsstand und der Eingabeschluss werden am Ende einer Woche aktualisiert.

Sachstand am 26.05.2023. Nächster Eingabeschluss: 06.06.2023.

Antrag / Eingang Datum
Anträge 09.04.2023
Sonstige Eingänge zu bereits in der Bearbeitung befindlichen Anträgen 06.04.2023

Förderung

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln stellen. Die unterschriebenen Antragsunterlagen können Sie wie folgt übermitteln:

  • postalisch: Bezirksregierung Köln, Dezernat 49.4, 50606 Köln
  • eingescannt per E-Mail: auslandsbafoeg[at]bezreg-koeln.nrw.de
  • per Fax: 0221-147-4950
  • persönlich: Bezirksregierung Köln, Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen (Bitte beachten Sie die Sprechzeiten an unserem Besuchertag.)

Sie haben alternativ die Möglichkeit, einen Online-Antrag über BAföG-Online zu stellen. Ein Online-Antrag kann die erforderliche Schriftform ersetzen, wenn er mit einem sicheren, elektronischen Identitätsnachweis (nPA) übermittelt wird. Den Online-Antrag, eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen (Checkliste) sowie die entsprechenden Formulare stellen wir Ihnen auf dieser Seite bereit.

Zusätzlich zu unseren unten genannten Sprechzeiten können Sie sich bei allgemeinen Fragen zum BAföG zudem an die BAföG-Hotline des Bundes wenden.

Sie erreichen die Hotline unter der kostenfreien Rufnummer 0800-2236341 von montags bis freitags in der Zeit von 8 – 20 Uhr.

Antragstellung

Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge und der damit verbundenen langen Bearbeitungszeiten ist es sinnvoll, den Antrag möglichst sechs Monate vor Beginn des Beantragungszeitraumes zu stellen. Zur Fristwahrung genügt es, wenn Ihr Antrag im Monat eingeht, in dem die Ausbildung aufgenommen wird. Sofern Sie Ihren Antrag fristgerecht gestellt haben, gehen keine Ansprüche verloren. Bitte senden Sie E-Mail-Anhänge möglichst im PDF-Format zu. Bei anderen Formaten, insbesondere ZIP- Format, kann ein Zugang nicht garantiert werden. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages. Sofern Unterlagen fehlen, erhalten Sie ein weiteres Schreiben. Die Entscheidung über die Höhe der Förderung wird Ihnen frühestens mit Beginn der Ausbildung oder des Praktikums zugehen.

Hinweis für Auszubildende mit eigenen Kindern unter 14 Jahren

Auf Grund des 26. BAföGÄndG wurde die Altersgrenze beim Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG von bisher unter 10 Jahren auf unter 14 Jahren angehoben. Nachfolgend finden Sie das an diese Rechtsänderung angepasste Formular.