Mitteilung der Steueridentifikationsnummer
Bitte teilen Sie uns im Rahmen der Antragstellung unaufgefordert Ihre 11-stellige Steuer-ID mit. Nach § 10 Abs. 4b EStG ist das Amt für Ausbildungsförderung verpflichtet, die Finanzämter über verschiedene Sachverhalte zu informieren. Damit diese Meldungen korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer erforderlich. Sollte Ihnen Ihre Steuer-ID nicht bekannt sein, können Sie diese bei dem Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der unten aufgeführten Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.
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