Bezirksregierung
Köln

BAföG NRW

Dezernat 49 ist für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und die Führung des Ausbildungsstättenverzeichnisses in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Dezernat 49 stellt als Fachaufsicht sicher, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei den 53 Kreisen und kreisfreien Städten und bei den 12 Studierendenwerken des Landes Nordrhein-Westfalen das Bundesausbildungsförderungsgesetz einheitlich anwenden.

Das Dezernat prüft, ob Ergänzungsschulen nach dem BAföG gefördert werden können, und führt das Ausbildungsstättenverzeichnis über Ausbildungen im Land NRW, die nach dem BAföG förderungsfähig sind. Informationen zu diesen Ausbildungen können Sie im Verzeichnis der Ausbildungsstätten finden.

Sofern Sie Auskünfte zu Ausbildungsstätten oder zur Förderfähigkeit von Ausbildungen benötigen, die nicht im Ausbildungsstättenverzeichnis aufgeführt sind, können Sie sich gerne an das Dezernat 49 wenden.