Bezirksregierung
Köln

Die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) bei einer Aufstiegsfortbildung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Sie ist auch bei Teilzeitmaßnahmen grundsätzlich möglich.

Wer eine Aufstiegsfortbildung berufsbegleitend als Teilzeitmaßnahme durchführt, kann nur eine Förderung des Maßnahmebeitrags beantragen. Wer genügend Einkommen und Vermögen hat, um seinen Lebensunterhalt während einer Vollzeitmaßnahme zu sichern, kann seinen Antrag auf die Förderung eines Maßnahmebeitrags beschränken.

Umfang der Förderung

Beantragt werden kann die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Kosten des Meisterstücks/Prüfungsstücks (Maßnahmebeitrag). Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können zudem einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Formblätter und Nachweise für die Beantragung erforderlich sind und welche Antragsfristen zu beachten sind, können Sie der „Checkliste: Nur Maßnahmebeitrag“ entnehmen. Das Formblatt W ist für einen Folgeantrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung nicht zu verwenden, wenn die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beantragt wird.

Die Antragsformulare erhalten Sie auf der Seite der Seite www.aufstiegs-bafoeg.de des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Füllen Sie die Antragsformulare bitte sorgfältig und gut lesbar aus. Vergessen Sie bitte nicht, den Antrag und die Erklärungen hierzu zu unterschreiben, da ein Antrag ohne Unterschrift nicht wirksam gestellt worden ist. Beachten Sie die Hinweise und fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann die Bewilligungsstelle Ihren Antrag zügig bearbeiten und Zahlungen rechtzeitig leisten. Alle Fragen sind zu beantworten, ggf. „auszunullen“ bzw. zu entwerten. Nichtzutreffendes bitte streichen. Sie vermeiden dadurch unnötige Rückfragen, die die Antragsentscheidung verzögern.