Bezirksregierung
Köln

Aufstiegs-BAföG / Meister - BAföG - Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG

Das Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln bewilligt Leistungen nach dem AFBG („Aufstiegs-BAföG“ oder „Meister-BAföG“), wenn Sie an einer Maßnahme zur Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen und Ihren ersten Wohnsitz in NRW haben.

Kontaktaufnahme

Sie wollen an einer Maßnahme zur Aufstiegsfortbildung (z. B. eine Fortbildung zur Meisterin/zum Meister, zur Technikerin/zum Techniker, zur Erzieherin/zum Erzieher oder zur Fachwirtin/zum Fachwirt) teilnehmen und haben Ihren ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen? Dann können Sie durch Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finanziell unterstützt werden. Dasselbe gilt, wenn Sie im Inland keinen ständigen Wohnsitz haben und Ihre Fortbildungsstätte in Nordrhein-Westfalen liegt

Schriftliche Kontaktaufnahme

Sie können Anträge und weitere Unterlagen per E-Mail, über das Portal „AFBG Digital“ oder auf dem Postweg einreichen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die entsprechenden Unterlagen grundsätzlich nur über einen dieser Kommunikationswege ein, da durch Mehrfacheinreichungen die Gesamtprozesse des Dezernats verlangsamt werden. 

Sie erreichen uns wie folgt schriftlich:

  • per E-Mail: afbg[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (afbg@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) 
  • über das Online-Portal „AFBG Digital“ (https://afbg-digital.de)
  • postalisch: Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, 50606 Köln

Bitte beachten Sie, dass bei der Einreichung per E-Mail eine Gesamtgröße von maximal 30 MB nicht überschritten werden darf und lediglich Anhänge im PDF- oder JPEG-Format angenommen werden können. Bitte komprimieren Sie daher die Anhänge entsprechend.

Sehen Sie davon ab, die beigefügten Anhänge in mehreren aufeinanderfolgenden Mails zu senden. 

Die Anhänge sollten nach Möglichkeit eine Auflösung von 300 dpi aufweisen. 

Dokumente, die in Cloud-Diensten gespeichert sind oder per Zip-Datei übersendet werden oder mit einem Passwort gesichert sind, können nicht geöffnet werden, weshalb auch diese abgewiesen werden müssen.

Bitte wählen Sie einen aussagekräftigen Betreff:

  • Erstantrag
  • Folgeantrag 
  • nachgereichte Unterlagen
  • Formblatt F 
  • Prüfungsgebühren
  • Änderung Fortbildungsplan 
  • Änderung Anschrift 
  • Änderung Bankverbindung 
  • Anzeige einer Unterbrechung 
  • Anzeige eines Abbruchs 

und jeweils Ihren Namen.

Sofern Ihnen durch uns ein Barcode zugesendet wurde, legen Sie diesen bitte den nachzureichenden Unterlagen bei.

Bitte überprüfen Sie vor Übersendung Ihres Antrags die unter dem Reiter „Downloads“ veröffentlichten Checklisten und das Merkblatt, das dem für die Antragstellung zu verwendenden Formblatt A beigefügt ist. 

Bitte sehen Sie davon ab, in derselben Angelegenheit mehrere Anfragen an uns zu richten. Sollten Sie auf eine Anfrage noch keine Antwort erhalten haben, bedeutet dies nicht, dass sie nicht angekommen ist. Alle Eingänge werden in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet. Zusätzliche Nachfragen verlangsamen die Gesamtprozesse des Dezernats erheblich. 

Telefonische Kontaktaufnahme

Wir bieten zu den unten angegebenen Sprechzeiten einen Telefondienst an. Bitte nutzen Sie diesen Telefondienst nur für dringende Anliegen. 

Fragen zum Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte der wöchentlich aktualisierten Veröffentlichung. Nähere Auskünfte können Ihnen im Telefondienst hierzu nicht mitgeteilt werden. 

Bitte rufen Sie nach Möglichkeit persönlich an. Sollte jemand anderes für Sie anrufen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass uns eine schriftliche Vollmacht von Ihnen als antragstellende Person vorliegt. Nur diese ermächtigt uns dazu, anderen Auskünfte im Zusammenhang mit dem Antrag zu geben und Mitteilungen von anderen entgegenzunehmen. Eine solche Vollmacht können Sie z.B. vorab per Mail an unser Postfach senden.

Telefonische Sprechzeiten: 

Tel.: +49 221 147-4980

Montag08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Dienstag08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag12:30 Uhr bis 15:30 Uhr

 

Aufgrund des derzeit hohen Anrufaufkommens können wir Ihren Anruf nicht in jedem Fall direkt entgegennehmen. Sie erhalten daher eine Warteposition in unserer telefonischen Warteschlange. Wir weisen Sie an dieser Stelle darauf hin, dass es zu einer längeren Wartezeit kommen kann. Sollten die Telefonleitungen überlastet sein, wird der Anruf vor Entgegennahme automatisch beendet. Versuchen Sie es dann bitte zu einem anderen Zeitpunkt erneut. 

Sachstand

Eingehende Anträge werden in chronologischer Reihenfolge bearbeitet. 

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für vollständig eingereichte Anträge beträgt derzeit etwa zwei Monate. Sofern Ihr Antrag unvollständig eingereicht wurde, erhalten Sie eine Aufforderung von uns, die konkret fehlenden Unterlagen nachzureichen. Die Bearbeitung der nachgereichten Unterlagen nimmt aufgrund der Vielzahl der Posteingänge ab Unterlagennachreichung durchschnittlich noch etwa drei Monate in Anspruch.

Nach Antragseinreichung selbständig als fehlend erkannte Unterlagen können Sie bereits ohne Aufforderung nachreichen. Dies kann den späteren Bearbeitungsprozess beschleunigen, weil sich so ggf. weitere Unterlagenanforderungen unsererseits zur abschließenden Bearbeitung erübrigen. 

Sobald seit Beginn der Fortbildung mehr als sechs Monate vergangen sind oder Ihre Fortbildung bereits beendet ist oder abgebrochen wurde, ohne dass eine Bewilligung erfolgt ist, übersenden Sie uns bitte unaufgefordert ein Formblatt F als Nachweis über Ihre bisherige regelmäßige Teilnahme. 

Jegliche Änderungen, z. B. Änderungen des Fortbildungsplans, der Anschrift oder der Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen. Auch ein Abbruch oder eine Unterbrechung der Maßnahme sind unverzüglich anzuzeigen.

In einigen Fällen konnte noch keine Prüfung auf Vollständigkeit erfolgen. Diese Fälle sind aktuell in der Bearbeitung. Auf Vollständigkeit geprüft wurden alle Anträge, die vor folgendem Datum bei uns eingegangen sind: 

Datum des Antragseingangs: 10.05.2024

Bitte beachten Sie, dass es zusätzlich noch etwa zwei Wochen dauern kann bis die Post bei Ihnen angelangt ist.

Sollten Sie Ihren Antrag nach dem oben genannten Datum eingereicht haben, bitten wir Sie, von Nachfragen diesbezüglich abzusehen. Diese verlangsamen die Gesamtprozesse des Dezernats.