Bezirksregierung
Köln

Die Bewilligung wird aufgeteilt in einen Zuschussanteil, dessen Auszahlung die Bezirksregierung Köln veranlasst, und einen Darlehensanteil, über den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Darlehensangebot übersendet.

Wann kann ich mit einem Bewilligungsbescheid rechnen?

Beim Erstantrag: frühestens zu Beginn des Monats, in dem die Maßnahme beginnt.

Beim Folgeantrag: frühestens zu Beginn des Monats, in dem der neue Maßnahmeabschnitt beginnt; bei durchgehenden Maßnahmen frühestens zu Beginn des Monats, der sich an den letzten Monat des bisherigen Bewilligungszeitraums (BWZ) anschließt - rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt.

Reihenfolge der Bearbeitung

Nach Eingang eines Antrags erfolgt grundsätzlich eine Eingangsbestätigung. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Rückstände in der Bearbeitung von eingehenden Anträgen sind wir bemüht, eine Eingangsbestätigung Ihnen innerhalb eines Monats, ansonsten zeitnah zu übermitteln. Die Reihenfolge, wann ein Antrag erstmals inhaltlich geprüft wird, richtet sich nach dem Eingangsdatum der Anträge bei der Bezirksregierung Köln. Müssen fehlende Unterlagen angefordert werden, richtet sich die weitere Reihenfolge nach dem Eingangsdatum der nachgereichten Unterlagen, nicht mehr nach dem Antragsdatum. Die Übersendung vollständiger Antragsunterlagen führt daher zu einer erheblichen Beschleunigung der Bearbeitung. Bitte überprüfen Sie daher selbst, ob Sie alle Unterlagen beigefügt haben, die nach der entsprechenden Checkliste benötigt werden.

Wann und wo kann ich das Darlehen beantragen?

Nach der Bewilligung wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau Bonn (KfW), 53170 Bonn ein Vertragsangebot über den festgestellten Darlehensanspruch zusenden. Sofern das Darlehen in voller Höhe in Anspruch genommen werden soll, ist das Angebot mit Unterschriftsbestätigung unter Beachtung der Einreichungsfrist an die KfW zu senden. Nach Eingang des Vertrages wird das Darlehen unverzüglich ausgezahlt und eine von der KfW unterschriebene Vertragsfassung zugesandt. Werden die Darlehensteile nicht in vollem Umfang gewünscht, kann schriftlich ein geändertes Vertragsangebot der KfW verlangt werden.