Die Bezirksregierung Köln erteilt eine Approbation zur selbstständigen Berufsausübung. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Derzeit ist mit einer Bearbeitungsdauer von ungefähr 4 Wochen zu rechnen. Wir bitten höflich, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen möchten wir Sie bitten, stattdessen per E-Mail mit uns Kontakt aufzunehmen.
Die Bezirksregierung Köln ist für die Erteilung der Approbation zuständig, wenn die Abschlussprüfung eines deutschen Abschlusses im Regierungsbezirk Köln abgelegt wurde.
Persönliche Anspruchsvoraussetzungen
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin, wenn Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ergibt und Sie des Weiteren in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes geeignet sind. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es bei der Erteilung der Approbation nicht mehr an.
Fachliche Anspruchsvoraussetzungen
Sie verfügen über einen erfolgreichen Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (5-jähriges Zahnmedizinstudium) mit Abschlussprüfung im Regierungsbezirk Köln.
Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Approbationserteilung als Zahnärztin/Zahnarzt über die einzureichenden Antragsunterlagen, die FAQ Hinweise sowie die Formulare.
Nach erteilter Approbation müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zahnärztekammer Nordrhein anmelden.
Gebühren
Dienstleistung / Produkt | Gebühr |
---|---|
Entscheidung über die Approbation | Für die Entscheidung über die Approbation wird eine Gebühr zwischen 150 bis 1.000 Euro erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich im konkreten Einzelfall nach dem Verwaltungsaufwand, der bei der Bearbeitung des Antrages anfällt. |