Durch die Bezirksregierung Köln wird die Fachaufsicht über die im Regierungsbezirk liegenden Kreise und kreisfreien Städte in gewerberechtlichen Angelegenheiten ausgeübt.
Die Aufsichtsfunktion erstreckt sich auf die folgenden Bereiche:
- Bewachungsgewerbe
- Gaststättenrecht
- Spielrecht
- Pfandleihgewerbe
- Schwarzarbeitsbekämpfung
- Versteigerungsgewerbe
- Makler- und Bauträgergewerbe
- Reisegewerbe
- Messen, Ausstellungen und Märkte
Erste Anfragen zu den oben genannten Themen sind immer an die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Kreisordnungsbehörde zu richten.
- Das Dezernat 34 ist außerdem Anlaufstelle für VOB/A Beschwerden gemäß § 21 VOB/A (Nachprüfungsstellen). Die Aufträge müssen sich unterhalb des EU-Schwellenwertes bewegen.
- Zuständigkeit bei der Verfolgung der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie durch die Ordnungsämter der Kreise, der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte, im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren bekämpft.
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