Bezirksregierung
Köln

Pädagogische Früherziehung bei Kindern mit Seh- und Hörschädigungen

Die pädagogische Frühförderung betreut seh- oder hörgeschädigte Kinder im Alter von drei Monaten bis zur Einschulung. Sie findet als Hausfrüherziehung oder in einer Kindertagesstätte mit Unterstützung der Lehrkräfte der Förderschule statt.

Das frühe Erkennen einer Seh- oder Hörschädigung und die individuelle fachliche Förderung sind wirksame Bausteine für die Entwicklung des Kindes mit einer Sinnesschädigung.

Die Frühförderung bietet spezielle Hilfen und individuelle Betreuung für hörgeschädigte oder sehgeschädigte Kinder von der Geburt bis zur Einschulung. Sonderpädagogische Lehrkräfte der LVR- Schulen für Sehen und Hören und Kommunikation unterstützen die Familien indem sie für das Kind die pädagogische Diagnostik und die spezifische Förderung durchführen. Die Eltern erhalten eine umfassende Beratung für die Bewältigung der Aufgaben. Die Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder findet sowohl zu Hause als auch in einer Kindertagesstätte statt. Den Eltern entstehen dabei keine Kosten. Ein Rezept ist nicht notwendig.

Frühzeitige Hilfen durch Frühförderung unterstützt das Kind:

  • seine individuelle Seh- oder Hörfähigkeit zu nutzen und zu entwickeln
  • eine sichere Kommunikationsfähigkeit aufzubauen
  • soziale Kontakte zu knüpfen
  • eine möglichst hohe Selbständigkeit zu erreichen, um sich in seiner Umwelt zurecht zu finden.
  • Dabei sind unterschiedliche Inhalte und Methoden wie das Einbinden in Spielgruppen, die Teilnahme an Musiktherapie oder unterschiedliche Formen des Mobilitätstrainings (im Bereich Sehen z.B. in Verbindung mit Klick-Sonar) möglich.

Frühzeitige Hilfen durch Frühförderung unterstützt die Familie:

  • durch individuelle Beratung und Begleitung mit der Seh- oder Hörschädigung des Kindes angemessen umzugehen
  • durch eine individuelle pädagogische Diagnostik
  • gute Rahmenbedingungen für Entwicklungsförderung zu schaffen
  • durch die Hilfsmittelberatung passende Geräte oder Hilfsmittel zu erhalten
  • Vorschulkindertreffen
  • durch Elterngesprächskreise Kontakte zu erhalten
  • bei der Wahl eines geeigneten Kindergartens und einer geeigneten Schule

Grundsätzlich ist mit der Frühförderung eine enge Zusammenarbeit mit allen beteiligten Fachkräften und Einrichtungen verbunden. Die Vorbereitung auf die Anforderungen des Schullebens und die umfassende Schullaufbahnberatung vor Erreichen des schulpflichtigen Alters des Kindes erleichtern die Einschulung.

An wen können Sie sich wenden?

Die pädagogische Frühförderung für Kinder mit Sinnesschädigung im Bereich Hören und Kommunikation oder Sehen wird im Regierungsbezirk Köln durch Lehrkräfte LVR-Förderschulen durchgeführt. Die Kontaktmöglichkeiten zu den einzelnen Schulen, deren Einzugsgebiet und weitere Informationen zur Frühförderung finden Sie auf der Homepage dieser LVR- Förderschulen.

Für den Bereich Hören und Kommunikation:

  • LVR David-Hirsch-Schule Aachen
  • LVR Johann-Josef-Gronewaldschule Köln
  • LVR Max-Ernst-Schule Euskirchen

Für den Bereich Sehen:

  • LVR Johannes-Kepler-Schule Aachen
  • LVR Louis-Braille- Schule Düren
  • LVR Severin-Schule Köln