Bezirksregierung
Köln

Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln: Fahrkarten

Fahren Sie aus dienstlichen Gründen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kann Ihnen bei rechtzeitiger Beantragung eine Fahrkarte zur Verfügung gestellt werden. Eine selbständig erworbene Fahrkarte kann über das Reisekostenformular erstattet werden, wenn die Dienstreisegenehmigung und gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden. 

Fahrkarten im Nahverkehr müssen maximal 14 und mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bestellt werden.

Fahrkarten im Fernverkehr sollten nach Möglichkeit mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bestellt werden. Im Feld Bemerkungen können Sie Angaben über Ihre gewünschten Verbindungen einfügen (z.B. Uhrzeiten, Zugnummern und Umsteigebahnhöfe).

JobTicket-Inhaber sind verpflichtet im vorgesehenen Feld „mit JobTicket“ anzukreuzen. 

Im Zuge der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird bei online-Tickets über die Deutsche Bahn (pdf Dokument) in der Regel der Sparpreis gebucht. Dieser ist an eine Zugbindung gekoppelt. 

Für die Rückfahrt ist es in der Regel möglich ein Flexticket (keine Zugbindung) zu buchen. Bitte teilen Sie uns bei jeder Fahrkartenbestellung mit, ob Sie damit einverstanden sind oder etwas anderes dienstlich notwendig ist. 

Bei einem online gebuchten NRW-Tarif-Ticket kann der ÖPNV am Start- und Zielort bis zum Bahnhof genutzt werden.

Bahncard

Bitte achten Sie eigenverantwortlich auf die Gültigkeitsdauer Ihrer Bahncard. Verliert Ihre dienstlich bereitgestellte Bahncard in absehbarer Zeit Ihre Gültigkeit und / oder häufen sich Ihre zu erwartenden Dienstreisen in den nächsten Monaten und Sie sind noch nicht im Besitz einer dienstlichen Bahncard, wenden Sie sich bitte an die Reisekostenstelle.