Bezirksregierung
Köln

Reisekosten PR / SBV / JAV / Wahlhelfer

Personalratsmitglieder fallen nicht unter den Regelungen des LRKG. Vielmehr werden diese Kosten durch §40 I LPVG gedeckt. Die Reisen sind durch Dienstreiseanzeigen der Reisestelle mitzuteilen und können nur abgerechnet werden, wenn diese vorliegen.

Für alle Reisekostenabrechnungen, die Fahrten ab dem 11.03.2026 beinhalten, gilt folgende Vorgehensweise:

Die Erstattungshöhe ist an das LRKG angelehnt. Die Reisen unterliegen der Regelverjährungsfrist nach dem BGB.

Seitens der Reisekostenstelle wird darum gebeten, die Erstattungsanträge sofern möglich dennoch in regelmäßigen Abständen (bei Vielfahrern wird 1mal im Monat gebündelt empfohlen), spätestens alle 6 Monate zu stellen, damit die Zuordnung der Reiseanzeigen zu den Anträgen zügig vollzogen werden kann. 

Für Reisen der JAV Mitglieder und allg. Wahlhelfer gelten dieselben Regeln. Zu beachten ist, dass Mitarbeitende der Bezirksregierung Köln diese Reisen über my.NRW einzureichen haben. Zweck der Reise ist über das Kommentarfeld anzugeben.

Wichtig: Fortbildungskosten sind auf dem gesonderten Formular zu beantragen, da die Abrechnung in Anlehnung der Trennungsentschädigungsverordnung erfolgt. Die Einreichung erfolgt wie bisher per E-Mail über das Funktionspostfach. 

Reisekostenanträge (keine Fortbildungen!) von Mitgliedern des örtlichen Personalrates und der örtlichen Schwerbehindertenvertretung bei der Bezirksregierung Köln müssen über das System myNRW eingereicht werden. Es muss über das Kommentarfeld der Zweck der Reise ersichtlich sein. Mitglieder, die auch im schulischen Personalrat tätig sind, müssen die Fahrten und Anträge trennen: Die Anträge, die den örtlichen Bereich betreffen, müssen über myNRW erfolgen, während die anderen mit gewohntem Formular per E-Mail einzureichen sind.

Alle Übersendungen, die nicht über my.NRW erfasst werden, sind per Mail an das Funktionspostfach zu senden: reisekostenstelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (reisekostenstelle@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)