Die Bezirksregierung Köln wertet die kommunalen Abfallbilanzen aus und prüft die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte.
Nach dem Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW) werden seit 2008 vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW) unter Federführung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) Abfallbilanzen aufgestellt. Die Daten werden von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) zusammengestellt, bei der Bezirksregierungen Köln auf Vollständigkeit geprüft und jährlich vom MKULNV NRW veröffentlicht.
Die Bezirksregierung Köln prüft außerdem die nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. LAbfG NRW von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, d.h. den Kreisen oder kreisfreien Städten oder von den von ihnen gegründeten Zweckverbänden aufzustellenden kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte (AWK).
Das Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Es enthält u.a. Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet anfallenden und der dem örE zu überlassenden Abfälle, eine Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der dem örE zu überlassenden Abfälle, sowie den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit.
Die Abfallwirtschaftskonzepte sind alle 5 Jahre fortzuschreiben. Weisen sie Mängel auf oder entsprechen nicht den Vorgaben der Abfallwirtschaftspläne für NRW, berichtet die Bezirksregierung Köln darüber dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordhrein-Westfalen (MKULNV NRW).
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