Bezirksregierung
Köln

Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände

Die Bezirksregierung Köln führt die Aufsicht über Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG).

Die Bezirksregierung Köln führt die Aufsicht über derzeit neun Wasser- und Bodenverbände nach dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG). Die übrigen Wasser- und Bodenverbände nach dem WVG unterstehen der Rechtsaufsicht der jeweiligen Kreisverwaltung. Die genauen Zuständigkeiten sind in der Verordnung über zuständige Aufsichtsbehörden nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände geregelt.

Die Wasser- und Bodenverbände nehmen im öffentlichen Interesse und zum Nutzen ihrer Mitglieder Aufgaben in der Wasserwirtschaft wahr, beispielsweise als Abwasserbehandlungsverbände, Deichverbände, Dränverbände, Gewässerunterhaltungsverbände, Talsperrenverbände oder Trinkwasserversorgungsverbände. Die Verbände sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert, und erfüllen ihre Aufgaben in funktionaler Selbstverwaltung unter ehrenamtlicher Leitung.

Die Verbandsaufsicht der Bezirksregierung Köln beschränkt sich auf das rechtliche Handeln der Wasser- und Bodenverbände. Die Bezirksregierung Köln erteilt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die durch das WVG vorgeschriebenen Genehmigungen, z.B. für Änderungen von Wasserverbandssatzungen oder für die Auflösung eines Wasserverbandes.

Im Regierungsbezirk Köln gibt es neben den Wasser- und Bodenverbänden nach dem WVG auch große sondergesetzlichen Wasserverbände, Dies sind der Aggerverband, der Wasserverband Eifel-Rur, der Erftverband und der Wupperverband. Diese Verbände unterstehen unmittelbar der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW.