Bezirksregierung
Köln

Auskunft Wasserrechte

Die Bezirksregierung Köln führt ein öffentliches Verzeichnis, das sogenannte Wasserbuch. In diesem Buch werden alle Wasserrechte eingetragen. Die Bezirksregierung Köln erteilt über die Eintragungen auf Anfrage Auskunft.

Die Bezirksregierung Köln führt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes ein öffentliches Verzeichnis, das s.g. Wasserbuch. In diesem Verzeichnis werden alle Rechtsverhältnisse an den Gewässern und alle an Gewässern zugelassene Benutzungen eingetragen.

Bei dem Wasserbuch handelte es sich ursprünglich tatsächlich um ein Buch. Heute werden die Daten in digitalisierter Form in einer Datenbank gespeichert.

Das Wasserbuch enthält folgende Eintragungen:

  • wasserrechtliche Benutzungserlaubnisse und -bewilligungen (z.B. für Abwassereinleitungen, zum Gewässeraufstau, zur Grundwasserförderung)
  • entsprechende aufrecht erhaltene alte Rechte und Befugnisse
  • wasserrechtliche Planfestellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen
  • Wasserschutzgebiete
  • Überschwemmungsgebiete
  • Heilquellenschutzgebiete
  • von den allgemeinen gesetzlichen Regelungen abweichende Gewässerunterhaltungspflichten und
  • Zwangsrechte - das sind bestimmte aufgrund des Landeswassergesetzes ausgesprochene Duldungspflichten (z.B. zur Duldung einer Wasserleitung oder eines Abwasserkanals)

Die Eintragungen im Wasserbuch haben - anders als die Eintragungen im Grundbuch - keine rechtsbegründende oder rechtsgestaltende Wirkung. So richten sich Bestand, Inhalt und Umfang einer Erlaubnis oder eines Rechts nach dem jeweiligen wasserrechtlichen Bescheid und den ggf. dazu ergangenen Änderungs-, Ergänzungs- und Nachtragsbescheiden sowie nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Alle Interessierten dürfen - auch ohne Nachweis eines berechtigten Interesses - das Wasserbuch einsehen bzw. hieraus Auskunft verlangen. Für Urkunden, die Betriebs-, Geschäfts- oder andere Geheimnisse enthalten, gewährt die Bezirksregierung Köln die Einsicht bzw. erteilt die Auskunft jedoch nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers.

Für eine zügige Bearbeitung sollte die Anfrage schriftlich eingereicht werden, und die zur Identifizierung oder Eingrenzung der Anfrage notwendigen Angaben enthalten. Wie z.B. Name und Anschrift des Rechtsinhabers, Name des Gewässers an dem das Recht liegt, Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder Inhalt des Rechtes (Erdwärmesonden, Einleitung, Entnahme oder Stau).

Gebühren

Dienstleistung / Produkt Gebühr
Mündliche Auskünfte mit geringem Verwaltungsaufwand gebührenfrei
Schriftliche Auskünfte Die Gebühr für schriftliche Auskünfte richtet sich nach dem Aufwand der Erhebung. Wasserbuchausdrucke und beglaubigte Auszüge werden gegen Kostenerstattung erteilt.