Bezirksregierung
Köln

Am 17.03.2023 beschloss der Braunkohlenausschuss, die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf“ durchzuführen.

Mit der Herstellung des Tagebausees Garzweiler geht auch die Notwendigkeit zur Realisierung eines Ablaufgewässers einher. Entsprechend beschloss der Braunkohlenausschuss am 17.03.2023 ebenfalls, dass für die landesplanerische Sicherung des erforderlichen Seeablaufs des Tagebausees Garzweiler in die Niers ein eigenständiges Braunkohlenplanverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt wird.

Die RWE Power AG hat mit Schreiben vom 29.09.2025 die Einleitung eines Braunkohlenplanverfahrens zur verbindlichen und langfristigen raumordnerischen Sicherung einer Trasse für den Ablauf des Tagebausees Garzweiler angeregt und die Regionalplanungsbehörde Köln gemäß § 27 Abs. 2 LPlG NRW über das beabsichtigte Vorhaben informiert. Mit dem Schreiben wurde eine Vorhabenbeschreibung mit Machbarkeitsstudie und Angaben zur überschlägigen Beurteilung der Umweltverträglichkeit zum Seeablauf Garzweiler eingereicht. 

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 177. Sitzung am 21.11.2025 die Erforderlichkeit des Braunkohlenplanverfahrens festgestellt. Die Regionalplanungsbehörde Köln beginnt in diesem Zusammenhang mit der Erarbeitung des Vorentwurfs.