Bezirksregierung
Köln

Ordensanregungen

Die Bezirksregierung Köln prüft auf Anregung, ob insbesondere Einwohner ihres Bezirks, wegen ihres ehrenamtlichen Engagements, oder einer Rettungstat für einen Orden oder eine Rettungsmedaille in Betracht kommen.

Verdienstorden

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) werden insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten verliehen, die mit großem persönlichen Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen mehr als zehn Jahre zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wurden bzw. werden.

Jedermann kann Anregungen für eine Auszeichnung wahlweise an die Wohnort-gemeinde der zu ehrenden Person, den Landrat/Oberbürgermeister, die Bezirksregierung, die Staatskanzlei NRW, die Fachministerien oder das Bundespräsidialamt richten. Ein formloses Anregungsschreiben sollte, neben der konkreten Schilderung der Verdienste, alle persönlichen Daten der Ordenskandidatin/des Ordenskandidaten, soweit bekannt, enthalten. Außerdem sollten die Kontaktdaten von Personen bzw. Institutionen mitgeteilt werden, die zu den Verdiensten Stellung nehmmen können. Ordensanregungen sollen ohne das Wissen der auszuzeichnenden Person erfolgen. Ebenso wird das Prüfverfahren streng vertraulich durchgeführt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

Die Bezirksregierung Köln übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, bei welcher Behörde die Anregung eingegangen ist. Sie beteiligt die Wohnortgemeinde und bittet die genannten Referenzpersonen um Stellungnahme. Wenn alle Stellungnahmen vorliegen, übersendet sie den zusammenfassenden Bericht mit ihrem Votum über das zuständige Fachministerium an die Staatskanzlei NRW. Dort wird entschieden, ob dem Bundespräsidialamt für die betreffende Person ein Ordensvorschlag vorgelegt, bzw. ob eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden des Landes NRW erfolgen soll.

Rettungstaten

Personen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben, können für eine solche Rettungstat eine staatliche Anerkennung erhalten. Die Bezirksregierung Köln nimmt Anregungen hierfür entgegen. Nach Durchführung der notwendigen Ermittlungen auf Ebene der Kreise bzw. kreisfreien Städte übermittelt die Bezirksregierung eine ausführliche Darstellung des Rettungsvorgangs und ein Votum, ob für die Auszeichnung eine Rettungsmedaille oder eine öffentliche Belobigung in Frage kommt, an die Staatskanzlei NRW. Hierzu werden Informationen über den Ort und den Zeitpunkt der Rettungstat und die persönlichen Daten vom Unfallopfer, von Zeuginnen und Zeugen sowie Retterinnen und Rettern benötigt.