In diesem Verfahren werden Flächen für den Bau der B51n – Ortsumgehung Meschenich – bereitgestellt. Es handelt sich hier um eine Unternehmensflurbereinigung, die auch der Vermeidung agrarstruktureller Nachteile dient.
Anlass für das Flurbereinigungsverfahgren ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für den Neubau der B 51n – Ortsumgehung Meschenich. Das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Meschenich ist bestandskräftig.
Da für den Bau der Ortsumgehungsstraße einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 05.08.2016 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.
Verfahrensdaten
Aktenzeichen: | 33.42 - 5 19 01 |
Verfahrensart: | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße: | 264 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse: | 156 |
Beteiligte Städte / Gemeinden: | Rhein-Erft-Kreis: Stadt Hürth, Stadt Brühl, Stadt Pulheim / Stadt Köln |
Gebietskarte
Verfahrensablauf
Aufklärungstermine | 24.01.2019 |
Einleitungsbeschluss | 29.03.2019 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 19.09.2019 |
Offenlage der Wertermittlungsergebnisse | |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse | |
Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG | |
Planwunschtermine | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes | |
Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Ersuchen zur Grundbuchberichtigung | |
Ersuchen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters | |
Schlussfeststellung |