Bezirksregierung
Köln

Schutz vor Fluglärm

Die Bezirksregierung informiert über Kostenerstattungen für baulichen Schallschutz sowie über Bau- und Nutzungsbeschränkungen bei Fluglärm.

Auf Anfrage informiert die Bezirksregierung die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen über die Lage von Objekten in den Lärmschutzzonen der drei Flughäfen Köln/Bonn, Geilenkirchen und Nörvenich.

Grundlage zur Beurteilung ist das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm - Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm.

Die Bezirksregierung prüft im Antragsverfahren die Anspruchsvoraussetzungen der Bürgerinnen und Bürger für Erstattungen von baulichen Schallschutzmaßnahmen und führt das Erstattungsverfahren durch.

Die Bezirksregierung informiert die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen über Bauverbote und sonstige Beschränkungen.

Auf formlosen Antrag kann die Bezirksregierung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von bestehenden Bauverboten nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm zulassen.

Kostenerstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen - Flughafen Köln/Bonn

Die Bezirksregierung Köln informiert über Lärmschutzzonen des Flughafens Köln/Bonn, über Kostenerstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie über Bau- und Nutzungsbeschränkungen.

Auf Anfrage erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, Städte und Gemeinden Informationen von der Bezirksregierung über die Lage von Objekten in den Lärmschutzzonen des Flughafens Köln/Bonn.

Wenn ein Gebäude in den Lärmschutzzonen des Flughafens Köln/Bonn liegt und ein Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gestellt wird, prüft die Bezirksregierung die Anspruchsvoraussetzungen der Bürgerinnen und Bürger und führt das Erstattungsverfahren durch.

Auf Anfrage erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, Städte und Gemeinden Informationen von der Bezirksregierung über Bauverbote und sonstige Beschränkungen.

Auf formlosen Antrag kann die Bezirksregierung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von bestehenden Bauverboten nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm zulassen.

Kostenerstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen - Militärischer Flugplatz Geilenkirchen

Die Bezirksregierung Köln informiert über Lärmschutzzonen des militärischen Flugplatz Geilenkirchen, über Kostenerstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie über Bau- und Nutzungsbeschränkungen.

Auf Anfrage erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, Städte und Gemeinden Informationen von der Bezirksregierung über die Lage von Objekten in den Lärmschutzzonen des militärischen Flugplatz Geilenkirchen.

Wenn ein Gebäude in den Lärmschutzzonen des militärischen Flugplatz Geilenkirchen liegt und ein Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gestellt wird, prüft die Bezirksregierung die Anspruchsvoraussetzungen der Bürgerinnen und Bürger und führt das Erstattungsverfahren durch.

Auf Anfrage erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, Städte und Gemeinden Informationen von der Bezirksregierung über Bauverbote und sonstige Beschränkungen.

Auf formlosen Antrag kann die Bezirksregierung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von bestehenden Bauverboten nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm zulassen.

Kostenerstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen - Militärischer Flugplatz Nörvenich

Die Bezirksregierung Köln informiert über Lärmschutzzonen des militärischen Flugplatz Nörvenich, über Kostenerstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie über Bau- und Nutzungsbeschränkungen.

Auf Anfrage erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, Städte und Gemeinden Informationen von der Bezirksregierung über die Lage von Objekten in den Lärmschutzzonen des militärischen Flugplatz Nörvenich.

Wenn ein Gebäude in den Lärmschutzzonen des militärischen Flugplatz Nörvenich liegt und ein Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gestellt wird, prüft die Bezirksregierung die Anspruchsvoraussetzungen der Bürgerinnen und Bürger und führt das Antragsverfahren durch.

Auf Anfrage erhalten die Bürgerinnen und Bürger sowie die unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise, Städte und Gemeinden Informationen von der Bezirksregierung über Bauverbote und sonstige Beschränkungen.

Auf formlosen Antrag kann die Bezirksregierung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von bestehenden Bauverboten nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglörm zulassen.