Der neue Regionalplan Köln ist am 29. Oktober 2025 offiziell in Kraft getreten. Er legt verbindlich fest, wie sich die Region in den kommenden Jahren entwickeln soll – insbesondere in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Klimaanpassung und Freiraumschutz.
Leitgedanke ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt. Für den Strukturwandel im Rheinischen Revier wurden mehr als 700 ha zusätzliche Gewerbe- und Industriebereich ausgewiesen.
Der Plan wurde unter Federführung der Bezirksregierung Köln in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, Fachbehörden und der Öffentlichkeit erarbeitet. Am 11. Juli 2025 beschloss der Regionalrat Köln mit großer Mehrheit den Plan in seiner finalen Fassung und beendete damit den formellen Aufstellungsprozess.
Wie gesetzlich vorgesehen, wurde der beschlossene Plan im Anschluss dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur abschließenden Rechtsprüfung vorgelegt. Nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen ist der Regionalplan nun erstmals einheitlich für den gesamten Regierungsbezirk Köln in Kraft.
Mit dem neuen Regionalplan werden die bisherigen Teilpläne – Köln, Aachen, Bonn/Rhein-Sieg sowie der sachliche Teilplan „Vorbeugender Hochwasserschutz“ – in einem einheitlichen Planwerk zusammengeführt. Damit entsteht eine integrierte und koordinierte Grundlage für die räumliche Entwicklung aller 99 Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk.
Hintergrund:
Der Regionalplan ist das zentrale Instrument der Landes- und Regionalplanung. Er steuert raumbedeutsame Nutzungen im Regierungsbezirk Köln – einem der wirtschaftlich und demografisch dynamischsten Räume Nordrhein-Westfalens – und sorgt für eine koordinierte, nachhaltige Entwicklung im Einklang mit landesweiten Zielen.