Die Landesplanungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) hat heute die Bekanntmachung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien sowie die Feststellung des Erreichens des regionalen Teilflächenziels für die Planungsregion Köln veröffentlicht. Mit diesem Schritt wird der Teilplan rechtskräftig und entfaltet seine Steuerungswirkung.
Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien schafft einen verlässlichen Rahmen, der den weiteren Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Köln deutlich erleichtert und beschleunigt. Projektierer, Energieunternehmen und Kommunen erhalten die notwendige Orientierung, um Vorhaben zielgerichtet, effizient und im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen zu planen. Der Plan trägt damit nicht nur zur Erreichung der Energie- und Klimaziele bei, sondern setzt auch wichtige Impulse für Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort.
Die nun festgelegten Windenergiebereiche lenken den Windenergieausbau in die Bereiche im Regierungsbezirk Köln, die für den Ausbau der Windenergie geeignet sind und hierfür gesichert werden. Innerhalb dieser Bereiche sind Windenergievorhaben weiterhin planungsrechtlich privilegiert.
Durch die ergänzende Ausweisung von Beschleunigungsgebieten kann das Genehmigungsverfahren künftig beschleunigt durchgeführt werden. Außerhalb von Windenergiegebieten richtet sich die Zulässigkeit von Windenergievorhaben ab sofort nach § 35 Abs. 2 BauGB. Damit werden neue Anlagen außerhalb von Windenergiegebieten kaum noch genehmigt werden können.
Mit der Bekanntmachung erfüllt die Region Köln nun verbindlich ihren Flächenbeitrag zur Erreichung der nordrhein-westfälischen Ausbauziele. Die Umsetzung von Windenergiebereichen in den Regionalplänen der nordrhein-westfälischen Regionen ist ein zentraler Baustein der Landesstrategie für den zügigen Ausbau der Windenergie.
Mit der Bekanntmachung des Kölner Teilplans rückt NRW dem Ziel näher, kurzfristig ausreichende und geeignete Flächen für Windenergie bereitzustellen, um Versorgungssicherheit, Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben.