Für Schülerinnen und Schüler sowie für Studentinnen und Studenten bietet die Bezirksregierung Köln Möglichkeiten, im Rahmen von schulinternen bzw. schulexternen Erweiterungsprüfungen das Latinum, Graecum oder Hebraicum zu erwerben.
Schulexterne Erweiterungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch
Studentinnen und Studenten, die für ihr Fachstudium oder die Zulassung zu einer Staatsprüfung die erforderlichen Kenntnisse im Lateinischen, Griechischen oder Hebräischen nicht durch ihr Abiturzeugnis nachweisen können, haben die Möglichkeit, die entsprechenden Sprachkenntnisse im Rahmen einer Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis zu belegen.
Schulinterne Erweiterungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch
Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, entweder am Ende der Sekundarstufe I oder im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung eine Latinumsprüfung an der Schule abzulegen. Die Prüfungsaufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde landeseinheitlich gestellt. Die Schulleitung meldet der oberen Schulaufsichtsbehörde die Prüflinge bis zum 1. Februar eines Jahres.
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