Bezirksregierung
Köln

Genehmigung und Überwachung von Deponien

Die Bezirksregierung Köln ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für ca. 40 Deponien im Regierungsbezirk.

Deponien dienen zur dauernden Ablagerung nicht mehr verwertbarer Abfälle. Sie sind das letzte Glied in der Kette der Abfallentsorgung. Deponien sind hochtechnische Bau-werke, die nach dem Stand der Technik zu errichten sind. Ein Multibarrierensystem sorgt dafür, dass keine Schadstoffe aus den Abfällen in die Umwelt gelangen.

Die Bezirksregierung Köln erteilt auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von ca. 40 Deponien im Regierungsbezirk und überwacht sie.

Inhalte der Überwachung sind u.a. der ordnungsgemäße Aufbau des Deponiekörpers, die Überprüfung der angenommenen Abfälle sowie die Abnahme der Rekultivierungs-maßnahmen. Zur allgemeinen Überwachung gehören auch die Kontrolle der Grund-, Sicker-, und Oberflächengewässer sowie die Systeme zur Deponiegaserfassung und -behandlung. Darüber hinaus führt die Bezirksregierung Umweltinspektionen auf Depo-nien entsprechend den Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) und des Um-weltüberwachungsprogramms durch.

Die Neuerrichtung und die wesentliche Änderung von Deponien bedürfen grundsätzlich der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) und mit Beteiligung der Öffentlichkeit. Handelt es sich um eine unbedeutende Deponie oder ergibt die Einzelfallprüfung, dass von der beantragten Änderung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen und keine Rechte Dritter betroffen sind, kann über das Vorhaben in einem Plangenehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden werden. Entfällt die UVP aufgrund des Ergebnisses der Einzelfallprüfung, wird dies im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln bekannt gegeben.

Vor dem abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren wirkt die Bezirksregierung nach den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf eine ‚frühe Öffentlichkeitsbeteiligung‘ durch den Antragsteller hin. Während des Verfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit formell durch die Auslegung der Antragsunterlagen für einen Monat in den betroffenen Gemeinden und der Veröffentlichung im Internet. Die von dem Vorhaben betroffenen Anwohner sowie anerkannte Umweltverbände haben die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen zu erheben, die in einem öffentlichen Termin zusammen mit dem Antragsteller und den Trägern öffentlicher Belange erörtert werden.

Im Anschluss an den Erörterungstermin entscheidet die Bezirksregierung Köln nach Abwägung aller Interessen über das beantragte Vorhaben und die Einwände. Der Planfeststellungsbeschluss wird durch die Bezirksregierung Köln öffentlich bekannt gemacht.