Die Bezirksregierung Köln ist Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für rund 40 Deponien im Regierungsbezirk.
Die Bezirksregierung Köln prüft in einem Planfeststellungsverfahren die Zulassung von Deponien. Deponien dienen der dauerhaften Ablagerung nicht mehr verwertbarer Abfälle. Mensch und Umwelt müssen dabei bestmöglich geschützt werden. Hierzu berät die Bezirksregierung Köln den Träger des Vorhabens und beteiligt im Rahmen des Verfahrens auch die Öffentlichkeit: Die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, werden zur Stellungnahme aufgefordert und die von dem Vorhaben betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie anerkannte Umweltverbände haben die Möglichkeit Einwendungen zu erheben. Die Bezirksregierung Köln erörtert mit den Beteiligten die mit dem Vorhaben verbundenen Fragen und Einwendungen und entscheidet nach Abwägung aller Interessen und Belange, ob die Deponie zugelassen werden kann.
Die Bezirksregierung Köln prüft die Zulassung von Baumaßnahmen im Rahmen der Errichtung oder wesentlicher Änderungen von Deponien. Darüber hinaus kontrolliert die Bezirksregierung Köln regelmäßig, ob die gesetzlichen Vorgaben sowie die Regelungen der Deponiezulassungen eingehalten werden. Zu den Überwachungsaufgaben gehören insbesondere die Prüfung der angewandten Techniken auf die Erfüllung des Standes der Technik und die Überwachung von Emissionen.