Die Bezirksregierung Köln erteilt auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Genehmigungen für bedeutsame Anlagen zur Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von Abfällen.
Das Dezernat 52 erteilt auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Genehmigungen für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von bedeutsamen Anlagen der Nummer 8 des Anhangs I der 4. BImSchV zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Hierunter fallen insbesondere Biogasanlagen mit Störfallrelevanz, Anlagen zur biologischen, chemischen, physikalisch-chemischen und sonstigen Abfallbehandlung sowie Abfallzwischen- und -langzeitlager.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung bündelt, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, alle weiteren für das Vorhaben erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen (§ 13 BImSchG).
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP-Pflicht
In förmlichen Genehmigungsverfahren wird die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen. Hierbei soll die betroffene Öffentlichkeit vom Träger des Vorhabens über dessen Ziele und insbesondere dessen voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Ein Leitfaden zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung steht unten zum DOWNLOAD bereit.
Ob obligatorisch oder in Abhängigkeit vom Ergebnis einer Vorprüfung kann für Vorhaben der Nummer 8 der Anlage 1 zum UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen (UVP-Pflicht). Die Feststellung einer UVP-Pflicht wird mit dem Vorhaben öffentlich bekannt gemacht (§ 5 Abs. 2 UVPG). Die Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht, wird ausschließlich im UVP-Portal NRW veröffentlicht.
Förmliches Verfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung
In förmlichen Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG werden die Antragsunterlagen zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln zugänglich gemacht oder in digitaler bzw. Papierform ausgelegt. Die Öffentlichkeit hat hier die Möglichkeit schriftlich oder elektronisch Einwände gegen das Vorhaben zu erheben. Die Einwendungen können, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen bedeutsam ist, in einem öffentlichen Termin, in einer Onlinekonsultation oder in einer Video- oder Telefonkonferenz erörtert werden. Die Durchführung des Erörterungstermins steht im Ermessen der Behörde.
Die Entscheidung über das beantragte Vorhaben wird unter Berücksichtigung der behördlichen Stellungnahmen und öffentlichen Einwände sowie nach Abwägung aller Interessen getroffen und öffentlich bekannt gemacht.
Öffentlichkeitsbeteiligung bei Änderungsverfahren
In förmlichen Genehmigungsverfahren zur Änderung eines Vorhabens kann auf Antrag die Beteiligung der Öffentlichkeit entfallen (§ 16 Abs. 2 BImSchG), wenn durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, etc.) nicht zu befürchten sind.
Hinweis für Antragerstellung
Der Inhalt sowie der Umfang von Antragsunterlagen erfordern ein hohes Maß an Erfahrung und Wissen. Die Beauftragung eines kompetenten Ingenieurbüros wird empfohlen.
Fragen zum Beispiel zur zuständigen Behörde, zum Umfang der Antragsunterlagen, welche weiteren Entscheidungen durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gebündelt werden, sind äußerst vielschichtig und stehen in Abhängigkeit von Vorhabens- oder Betreibereigenschaften. Um Ihnen bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Antworten auf diese Fragen geben zu können, bieten wir vor Ihrer Antragstellung eine Antragsberatung an. Je nach Komplexität des Vorhabens bzw. des Genehmigungsumfanges kann auch eine Antragskonferenz angezeigt sein.
Diese dem Verfahren vorgelagerten Schritte können den Zeitraum bis zur formellen Vollständigkeit des Antrags und auch den Beginn des Genehmigungsverfahrens deutlich verkürzen.
Bitte sprechen Sie uns vor einer Antragstellung an, wir beraten Sie gerne!
Antragsformulare
Die aktuellen Antragsformulare zur Genehmigung für bedeutsame Anlagen zur Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von Abfällen werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in der Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz für die Öffentlichkeit (VTU-Public) zum Download zur Verfügung gestellt. Diese Formulare sind im Dokumentenverzeichnis im Abschnitt 6 „Immissionsschutz und Anlagensicherheit“ im Kapitel 60.1 „Bundes-Immissionsschutzrecht zu finden.