Bezirksregierung
Köln

Genehmigung von Abfallanlagen

Die Bezirksregierung Köln erteilt auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Genehmigungen für bedeutsame Anlagen zur Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von Abfällen.

Die Bezirksregierung Köln erteilt auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Genehmigungen für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von bedeutsamen Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen.

Die Bezirksregierung Köln berät Antragsteller bei der Erstellung ihres Antrages und führt die Genehmigungsverfahren durch. Darin beteiligt sie zur Prüfung des Genehmigungsantrages diejenigen Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Außerdem wirkt die Bezirksregierung Köln bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, darauf hin, dass Träger die betroffene Öffentlichkeit vor der Antragstellung früh-zeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung).

Durch eine Einzelfallprüfung stellt die Bezirksregierung Köln bei sogenannten UVP-pflichtigen Vorhaben fest, ob von dem zur Genehmigung vorgelegten Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können. Wird festgestellt, dass eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht, wird diese Feststellung zusammen mit der Bekanntmachung des Vorhabens veröffentlicht (§ 5 Abs. 1 und Abs. 2 UVPG). Seit dem 07.07.2021 wird die Feststellung, dass keine UVP-Pflicht besteht, ausschließlich im UVP-Portal veröffentlicht.

In förmlichen Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG erfolgt zusätzlich eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Hierzu werden die Antragsunterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt und auf der Internetseite der Bezirksregierung eingestellt. Die von dem Vorhaben betroffenen Anwohner sowie Umweltverbände haben die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Diese werden in einem öffentlichen Termin erörtert. Im Anschluss entscheidet die Bezirksregierung Köln unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und Einwände sowie nach Abwägung aller Interessen über das beantragte Vorhaben. Die Entscheidung wird durch die Bezirksregierung Köln öffentlich bekannt gemacht.

Sind durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, etc.) nicht zu besorgen, entfällt im förmlichen Genehmigungsverfahren auf Antrag des Vorhabenträgers die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die aktuellen Antragsformulare zur Genehmigung für bedeutsame Anlagen zur Lagerung, Behandlung und zum Umschlag von Abfällen werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in der Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz für die Öffentlichkeit (VTU-Public) zum Download zur Verfügung gestellt. Diese Formulare sind im Dokumentenverzeichnis im Abschnitt 6 „Immissionsschutz und Anlagensicherheit“ im Kapitel 60.1 „Bundes-Immissionsschutzrecht zu finden.