Träger überbetrieblicher Bildungsstätten können je nach Förderregion bis zu 80 % der Gesamtprojektkosten als Anteilsfinanzierung für Errichtung, Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung erforderlicher Arbeitsräume als Projektförderung beantragen.
Überbetriebliche Bildungsstätten
Das handwerkliche Bildungssystem ist dreigliedrig. ÜBS sind Lernorte für Aus- und Weiterbildungsangebote, die weder in Berufsschulen noch in den Betrieben erfolgen können. Sie dienen sowohl der ergänzenden Ausbildung als auch der Qualifizierung in der Fort- und Weiterbildung.
Förderungen
Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung, Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung erforderlicher Arbeitsräume und Investitionen in die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Bildungsstätten zu Kompetenzzentren mit überregionaler Bedeutung ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 50.000 €.
Förderprojekte mit dem Schwerpunkt Berufsausbildung werden durch das Bundesinstitut für Berufsbildung und Förderprojekte mit dem Schwerpunkt Weiterbildung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert. Abhängig von der Förderregion können Bundesförderungen als Anteilsfinanzierungen in Höhe von bis zu 60 % der Projektgesamtkosten beantragt werden. Die Beteiligung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in Kofinanzierung beträgt 20 % der förderfähigen Projektgesamtkosten. Die Haushaltsmittel werden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die Bearbeitung erfolgt durch die Bezirksregierungen.
Förderung beantragen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder nachweislich gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts im Sinne der Abgabenordnung, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen.
Projektanzeige, Projekterhebungsbogen und Votum der zuständigen Kammer sind schriftlich bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Einzelheiten sind den Anforderungen des entsprechenden Förderverfahrens zu entnehmen.