Bezirksregierung
Köln

Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten

Die Bezirksregierung Köln als höhere Naturschutzbehörde setzt Schutzgebiete für Natur und Landschaft fest, sofern diese nicht von den Kreisen oder kreisfreien Städten festgesetzt werden.

Naturschutzgebiete

Die höhere Naturschutzbehörde weist auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) mit ordnungsbehördlichen Verordnungen Naturschutzgebiete aus, um besonders seltene oder im Rückgang befindliche Tier- und Pflanzenarten in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Die Naturschutzgebiete dienen vorrangig dazu gebietsbezogen die biologische Vielfalt zu erhalten und das Aussterben von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensgemeinschaften zu verhindern. Der Schutzweck eines Naturschutzgebietes kann allerdings auch auf wissenschaftliche und landeskundliche Gründe oder auf die Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festgelegt werden. Entsprechend dem jeweiligen Einzelfall des Gebietes werden Verbote verordnet, wie beispielsweise wild lebende Tiere zu fangen oder zu töten, Brut- und Lebensstätten der wild lebenden Tiere zu beschädigen oder zu zerstören oder wild wachsende Pflanzen oder Pilze aus der Natur zu entnehmen oder zu zerstören. Weiterhin kann verboten werden, Gehölze oder sonstige Pflanzenbestände zu beseitigen oder zu beschädigen, bauliche Anlagen zu errichten und befestigte Wege zu verlassen. Im Regierungsbezirk Köln sind zur Zeit über 800 Naturschutzgebiete (einschließlich dem Nationalpark Eifel und alle NATURA-2000-Gebiete) ausgewiesen. Diese Gebiete haben am Regierungsbezirk Köln einen Flächenanteil von über 10 % (ca. 771 qkm).

Landschaftsschutzgebiete

Die höhere Naturschutzbehörde setzt auf Grundlage des BNatSchG mit ordnungsbehördlichen Verordnungen Landschaftsschutzgebiete fest. Der Schutzzweck dieser Gebiete ist gegenüber dem der Naturschutzgebiete weiter gefasst und berücksichtigt zusätzlich die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter einschließlich des Schutzes von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie die besondere Bedeutung für die Erholung. Die Verbotsregelungen sind allgemeiner auf den Schutz der Natur und Landschaft im Außenbereich konzentriert und orientieren sich an den ortsüblichen land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzungen sowie den Freiraumnutzungen für die Erholung suchende Bevölkerung.

Verfahrensablauf für Schutzgebietsausweisungen

In der Regel wird von der Bezirksregierung Köln ein Vorentwurf eines Schutzgebietes nach naturschutzfachlichen Kenntnissen und Fakten mit Texten und Karten erarbeitet. Dieser Entwurf wird den Behörden als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit den amtlichen Karten erfolgt für die Dauer eines Monats bei der örtlichen unteren Naturschutzbehörde, um jedem Bürger oder betroffenem Eigentümer eine Gelegenheit zu ermöglichen, Bedenken und Anregungen mitzuteilen. Sobald alle Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren und der öffentlichen Auslegung vorliegen wertet die Bezirksregierung alle Anregungen und Bedenken aus und entscheidet über die Inhalte und Abgrenzungen der Verordnung. Die Verordnung wird im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht und tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.

Praktische Umsetzung der Schutzgebietsverordnungen

Die zwölf unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sind im Regierungsbezirk Köln für die Einhaltung der Regelungen in den Schutzgebieten zuständig. Sie können bei Verstößen gegen die Verbote spezielle Ordnungswidrigkeiten ahnden. In begründeten Einzelfällen können die unteren Naturschutzbehörden auf Antrag formale Ausnahmen oder Befreiungen von den ordnungsrechtlichen Verboten eines Schutzgebietes erteilen.