GuD-Anlage in 52249 Eschweiler
Bezirksregierung Köln
Az.: 53-2024-0033790
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG und § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in den zurzeit geltenden Fassungen wird hiermit nachfolgende Entscheidung öffentlich bekannt gegeben:
I Tenor:
Auf Antrag der RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen ergeht nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) folgende Entscheidung:
Gemäß §§ 4, 6 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 a) der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie der Nr. 1.1 des Anhangs 1 dieser Verordnung wird der
RWE Generation SE
auf ihren Antrag vom 07. August 2025 die Genehmigung erteilt auf dem Betriebsgelände in 52249 Eschweiler, Am Kraftwerk 17 Gemarkung Weisweiler, Flur 5, Flurstücke 235 und 265 sowie Flur 33, Flurstücke 452 und 478 eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige H2-Ready Gas- und Dampfturbinenanlage (Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV) mit einer Feuerungswärmeleistung von maximal 1.500 MWth zu errichten und zu betreiben. Hierzu haben Sie mit Datum vom 07.08.2025 einen Antrag auf Neugenehmigung nach § 4 BImSchG gestellt.
Gemäß § 13 BImSchG schließt die vorliegende Genehmigung folgende behördliche Entscheidungen ein:
- Baugenehmigung gemäß § 74 Landesbauordnung (BauO NRW)
- Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen gemäß § 4 i. V. m. § 20 Absatz 2 Nr. 1-5 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die Montage, die Inbetriebnahme und den Betrieb der Dampfkesselanlage zur Nutzung der Abhitze aus einer Gasturbine mit 1.500 MWth sowie einer Dampfkesselanlage mit elektrischen Dampferzeugern
- Eignungsfeststellung nach § 63 WHG für
- Abfüllplätze Anlagen-Nrn. 5a und 5c
- Ammoniakwassertanklager (Anlagen-Nr. 12) 310 m³ (2x 155 m³)
- Öllager (Anlagen-Nr. 15) 3,2 m³ (max. 16 x 0,2 m³)
- Lagerung Chemikalien (Anlagen-Nr. 18) 1,95 m³
- Genehmigung für den Bau und den Betrieb Abwasserbehandlungsanlage sowie einer Niederschlagswasserbehandlungsanlage nach § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG NRW)
- Kanalnetzanzeige nach § 57 Abs. 1 LWG NRW
- Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 1 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) zur Beseitigung ortsfester Bodendenkmäler
- Zulassung nach §§ 13 ff Bundes-Naturschutzgesetz (BNatSchG) und §§ 30 ff Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) für die im Außenbereich temporär genutzten Baustelleneinrichtungsfläche und Parkplätze sowie den Bau einer Abwasserleitung
- Genehmigung der dauerhaften Waldumwandlung nach § 9 Bundes-Waldgesetz (BWaldG) und § 42 Landesforstgesetz (LFoG)
- Genehmigung der Ausnahmen nach § 67 BNatSchG für das
- LSG 2.2-11 „Alte Inde“ und LB 2.4.10-6 „Gehölzbestandene Geländeböschungen und Hangkanten“ des Landschaftsplans Kreis Düren
- Ausnahme für die Beseitigung von Bäumen nach der Baumschutzsatzung der Stadt Eschweiler
- Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) zur Errichtung des Schornsteins mit einer Höhe von 127 m
Die Eignungsfeststellung des Abfüllplatzes ergeht unter der Voraussetzung, dass die verwendeten Fertigbetonplatten der DAfStb- Richtlinie “Betonbau bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BUmwS) entsprechen. Als Fugendichtstoff dürfen ausschließlich Produkte mit einer wasserrechtlichen bauaufsichtlichen Zulassung verwendet werden.
Die Antragsunterlagen sind Bestandteil dieses Genehmigungs-bescheides und maßgebend für die Errichtung und den Betrieb der Anlage, soweit nicht durch die unter Ziffer 4 aufgeführten Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft dieses Bescheides mit der Errichtung und innerhalb weiterer zwei Jahre mit der Inbetriebnahme begonnen wird. Die Frist kann aus wichtigem Grund auf Antrag verlängert werden.
II. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 48143 Münster erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden wurde.
Der Genehmigungsbescheid (einschließlich Nebenbestimmungen, Begründung und der in Bezug genommen Antragsunterlagen) liegt in der Zeit vom:
15.09.2026 bis einschließlich 28.09.2026
an den nachfolgend aufgeführten Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
a) Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-8
50667 Köln
Dezernat 53, Zimmer K1
Mo – Fr: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Di – Do: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Nach Rücksprache sind auch Termine außerhalb der oben genannten Zeiten möglich. Um eine vorherige Terminabsprache wird gebeten. Ansprechpartner/innen sind:
Herr Philipp Roth; Telefon: 0221 147-3170
Herr Stefan Rygol; Telefon: 0221 147-3494
Frau Kristina Klaiber; Telefon: 0221 147-2978
Herr Klaus Krummenauer; Telefon: 0221 147-4266
Genehmigungsverfahrensstelle: verfahrensstelle[at]brk[dot]nrw[dot]de (verfahrensstelle@brk[dot]nrw[dot]de)
b) Stadt Eschweiler
Rathaus der Stadt Eschweiler, Bauordnungsamt
Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler,
4. Etage, Zimmer 441
Mo – Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Terminabsprache nicht erforderlich
Ansprechpartnerin ist:
Frau Nicole Dohmen-Ruh; Telefon: 02403/71-311; E-Mail: bauordnungsamt[at]eschweiler[dot]de (bauordnungsamt@eschweiler[dot]de)
c) Stadt Jülich
Stadtverwaltung Jülich, Bauordnungsamt
Große Rurstr. 17, 52428 Jülich
Zimmer 301
Mo – Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Um vorherige Terminabsprache wird gebeten. Nach Absprache sind auch weitere Termine außerhalb der o.g. Zeiten möglich
Ansprechpartner ist:
Herr Dipl.-Ing Thomas Cannavó; Telefon: 02461/63282; E-Mail: tcannavo[at]juelich[dot]de (tcannavo@juelich[dot]de)
d) Stadt Stolberg
Abteilung für Stadtentwicklung und Umwelt
Zweifaller Str. 277, 52222 Stolberg
Mo – Mi: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Terminabsprache nicht erforderlich
Ansprechpartner ist:
Herr Andreas Pickhardt; Telefon: 02402/13-441; E-Mail: andreas[dot]pickhardt[at]stolberg[dot]de (andreas[dot]pickhardt@stolberg[dot]de)
e) Stadt Düren
Rathaus der Stadt Düren
Kaiserplatz 2-4, 52349 Düren
Zimmer 005 (EG)
Mo – Mi: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17:00 Uhr
Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Terminabsprache nicht erforderlich
Ansprechpartner ist:
Herr Steffen Rosier; Telefon: 02421/25 2436); E-Mail: s[dot]rosier[at]dueren[dot]de (s[dot]rosier@dueren[dot]de)
f) Gemeinde Aldenhoven
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven
Raum 29
Mo – Do: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr –bis 18.00 Uhr
Fr: 08.30 Uhr –bis 13.00 Uhr
Um vorherige Terminabsprache wird gebeten. Nach Absprache sind auch weitere Termine außerhalb der o.g. Zeiten möglich
Ansprechpartner/Innen sind:
Herr Sebastian Iven; Telefon: 02464/586-141
Frau Lea Liesche; Telefon: 02464/586-140
E-Mail: bauleitplanung[at]aldenhoven[dot]de (bauleitplanung@aldenhoven[dot]de)
g) Gemeinde Inden
Rathausstraße 1; 52459 Inden
Raum 122
Mo, Mi – Fr: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.
Ansprechpartner ist:
Herr Steffen Krüger; Telefon: 02465/3949; E-Mail: skrueger[at]inden[dot]de (skrueger@inden[dot]de)
h) Gemeinde Langerwehe
Rathaus, Bauamt
Schönthaler Str. 4, 52379 Langerwehe
Zimmer 123
Mo – Fr: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di: 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Terminabsprache nicht erforderlich
Ansprechpartnerinnen sind:
Herr Merx, Telefon: 02423/409150; E-Mail: mmerx[at]langerwehe[dot]de (mmerx@langerwehe[dot]de)
Frau Mielke, Telefon: 02423/409141; E-Mail: mmielke[at]langerwehe[dot]de (mmielke@langerwehe[dot]de)
Mit Ende der Auslegung gilt der Genehmigungsbescheid, auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (siehe II. Rechtsbehelfsbelehrung).
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Klagefrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln oder poststelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de (poststelle@bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de) unter Angabe des o. g. Aktenzeichens (Az.) angefordert werden.
Da eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, wird der Bescheid gemäß § 21a Abs. 2 Satz 3 und 4 der 9. BImSchV auch auf der Internetseite https://www.uvp-verbund.de verfügbar gemacht.
Köln, den 14.09.2026
Im Auftrag
gez. Kerstin Morjan