Die Bezirksregierung Köln hat am 14.08.2025 den Haushalt der Kreis Euskirchen genehmigt.
Rechtliche Gründe für eine Versagung der beantragten Genehmigungen oder die Forderung nach Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ergeben sich nach Prüfung der Anzeige und der dazugehörigen Unterlagen nicht.
Der Haushalt 2025 ist im Gesamtergebnis nicht ausgeglichen aufgestellt. Der Kreistag hat sich aus Gründen der Rücksichtnahme dazu entschieden, einen fiktiven Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 S. 3 GO NRW durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 22.000.000 € zu erreichen. Es ergeben sich folgende Umlagesätze: 29,16 % für die allgemeine Umlage und 26,72 % für die Jugendamtsumlage.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 kann nun gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden und in Kraft treten.